Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader, ich lebe seit über einem jahr von meinem noch mann getrennt. z.z. bewohne ich noch unser gemeinsames haus, dass wir aber verkaufen möchten. nun habe ich endlich eine wohnung für meine 3 kinder und mich gefunden ( ältester sohn lebt beim noch mann). bisher habe ich den kompletten kindesunterhalt dazu verwendet, um das haus zu halten, bzw. eine zwangsversteigerung abzuwenden. dieser "kindesunterhalt" wurde direkt von meinem ex auf das noch vorhandene gemeinsame baukonto überwiesen. da nun mit der neuen wohnung kosten auf mich zukommen werden, möchte ich ab sofort den kindesunterhalt für mich beanspruchen. ex verweigert das. er will mir diesen nur auf mein konto überweisen, wenn ich ihm schriftlich versichere, das haus mit dem geld weiterhin zu finanzieren. ich seh das aber nun gar nicht mehr ein, da es finanziell so nicht mehr weiter gehen kann. kann er sich weigern, mir den unterhalt zu überweisen? sollte er dann hier in das gemeinsame haus ziehen, ... was mache ich, wenn er sich dann weigert, das haus zu verkaufen? auszahlen kann er mich nicht. oder braucht er seinen kindern nichts zu zahlen, weil er dann ja das haus in dem fall finanziert? grüssle s.c.m.
Hallo, der Unterhalt dient dem Zweck, die Kinder zu ernähren, nicht, ein Haus zu finanzieren. Leider gehen die Häuser bei einer Scheidung meist drauf. Haben Sie denn keinen Titel? Gruß NB
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Hallo, mein Freund ist geschieden und aus der Ehe ergeht eine nun fast 6 jährige Tochter. Seine Ex Frau will nächstes Jahr wieder heiraten. In einem Gerichtsurteil habe ich mal gelesen das dann der Kindesunterhalt wegfällt. Ist dies richtig? Leider kann ich diese Urteil nicht mehr finden.
Hallo Frau Rechtsanwältin Bader! Ich finde es völlig daneben das, die Mietkosten des Unterhaltspflichtigen bei dem Ehegattenunterhalt eingerechnet werden und auch die Kredite. Und beim Kindesunterhalt eben nicht, warum ist das so? Ich bin der Meinung das der Kindesunterhalt so richtig köstlich von der Ex Frau ausgegeben wird und zwar für sich ...
Hallo Frau Bäder, Mich interessiert Folgendes: Sofern ein Paar sich trennt, der Kindesvater die Kinder zu sich nimmt und die ex ein neues Kind bekommt und nicht mehr arbeiten geht:.wie sieht es dann mit dem zu zahlenden Unterhalt aus? Muss sie arbeiten gehen? Die Kinder sind 11 und 15. Vielen Dank. Und viele Grüße Alexandra Kasten
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...
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