Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt bei Zusammenleben

Frage: Kindesunterhalt bei Zusammenleben

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: wie ist der Unterhalt für ein gemeinsames Kind bei nicht verheirateten Zusammenlebenden geregelt? Man geht doch davon aus, dass ein zusammenlebendes Paar die Kosten für ein gemeinsames Kind auch gemeinsam bestreitet, oder? Was ist dann in Fällen, wenn der mehr verdienende Partner nichts oder nur ganz wenig bezahlt und sich auch an den Krippenkosten nicht beteiligt mit der Begründung, er zahlt nichts, weil nur die Mutter das Sorgerecht hat? Hat da die Mutter (bzw. das Kind) einfach Pech gehabt oder gäbe es da eine rechtliche Verpflichtung für den Vater, das gemeinsame Kind finanziell zu unterstützen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ingrid


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zahlt er denn praktisch zu wenig? Dann würde ich es trotz zusammenleben geltend machen Gruß, NB


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Das Gesetz sieht das nichts explizit vor, oder besser: Der Vater ist "immer" barunterhaltspflichtig. Egal, ob er Sorgerecht, Umgang oder sonstwas hat! Ob man für ein Kind zahlen muß oder nicht, hängt nicht von irgendwelchen "Gegenleistungen " (s. o.) ab. Dazu muß er auch der Mutter (wenn sie wegen der Kindererziehung Zuhause bleibt) Barunterhalt zahlen! rein theoretisch auch egal, ob man zusammenlebt oder nicht. DIESER Unterhalt könnte allerdings steuermindern angesetzt werden, das kann SEHR interessant sein! Viele Grüße Désirée


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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort (und auch an Desiree für ihre Antwort). Ich denke schon, dass der Vater zu wenig zahlt. Er übernimmt nur die Hälfte der Kosten für Windeln und Essen, das sind maximal 30€ pro Monat. Mir bleibt mit meinem Teilzeitverdienst alles andere: die zweite Hälfte für Windeln und Essen plus Extras (Eis, Getränke..), Kinderkrippe (220€ mtl.), Babysitter, Musikkurs und Eintritte, Kleidung und Schuhe, Möbel, Kinderwagen, Spielsachen, Medikamente/Cremes/Puder& Co, Fahrtkosten, etc., grob geschätzt und umgelegt zwischen 300 und 350€ pro Monat. Allerdings geht das Kindergeld auf mein Konto. Einen Zuschuss zu den Betreuungskosten kann ich bei Jugendamt leider nicht beantragen, da dann immer sein Einkommen mit angerechnet wird, auch wenn er nichts zur Kinderkrippe dazu bezahlt (ist seiner Meinung nach nicht nötig). Auf welche Weise könnte man in so einem Fall einen höheren Kindes-Unterhalt geltend machen? Sollte ich alle Rechnungen sammeln und damit zu einem Rechtsanwalt gehen? Es wäre schön für mich zu wissen, dass das Recht auf meiner Seite ist, aber müßte ich dazu zwingenderweise einen Prozeß gegen ihn führen? Allerdings sind die Möglichkeiten im Guten darüber zu verhandeln bereits erschöpft bzw. gescheitert. Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort, liebe Grüße, Ingrid


Mitglied inaktiv

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Hallo, es gibt z.B. die Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt für den Unterhalt des Kindes. Die Hälfte des Kindergeldes wird dann auch dem Vater beim Unterhalt mit abgezogen, wenn die Frau das gesamte Kindergeld bekommt. Der Betrag des Unterhaltes hängt vom Verdienst des Mannes ab und vom Alter des Kindes. Habe ein Beispiel vom Bekanntenkreis. Das Kind ist 4 Jahre und der Vater verdient gut. Der Unterhalt beträgt 177,-EUR. Alle 2 Jahre wird des Betrag auch angepaßt. Du kannst Dir den Unterhalt auch auf dem Amt ausrechnen lassen - ich glaube Jugendamt und beurkunden. Im Notfall kann man dann auch klagen.


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Hallo, es gibt z.B. die Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt für den Unterhalt des Kindes. Die Hälfte des Kindergeldes wird dann auch dem Vater beim Unterhalt mit abgezogen, wenn die Frau das gesamte Kindergeld bekommt. Der Betrag des Unterhaltes hängt vom Verdienst des Mannes ab und vom Alter des Kindes. Habe ein Beispiel vom Bekanntenkreis. Das Kind ist 4 Jahre und der Vater verdient gut. Der Unterhalt beträgt 177,-EUR. Alle 2 Jahre wird des Betrag auch angepaßt. Du kannst Dir den Unterhalt auch auf dem Amt ausrechnen lassen - ich glaube Jugendamt und beurkunden. Im Notfall kann man dann auch klagen.


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Hallo, es gibt z.B. die Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt für den Unterhalt des Kindes. Die Hälfte des Kindergeldes wird dann auch dem Vater beim Unterhalt mit abgezogen, wenn die Frau das gesamte Kindergeld bekommt. Der Betrag des Unterhaltes hängt vom Verdienst des Mannes ab und vom Alter des Kindes. Habe ein Beispiel vom Bekanntenkreis. Das Kind ist 4 Jahre und der Vater verdient gut. Der Unterhalt beträgt 177,-EUR. Alle 2 Jahre wird des Betrag auch angepaßt. Du kannst Dir den Unterhalt auch auf dem Amt ausrechnen lassen - ich glaube Jugendamt und beurkunden. Im Notfall kann man dann auch klagen.


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