Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, leider kann ich auf normalem Weg keine Kinder bekommen. Wir haben uns deshalb schon einmal künstlich befruchten lassen und haben jetzt ein wunderbares, gesundes, großartiges Kind. Wir würden aber gerne (falls es klappt) noch ein zweites bekommen (also wieder IVF). Die Krankenkasse zahlt dabei seit 2004 nur noch die Hälfte der Kosten für insges. 3 Versuche, den Rest muß man selber zahlen (und das kann leider teuer werden). Kann die Krankenkasse auch diese 50% Zuzahlung verweigern, weil wir schon einmal eine Kinderwunschbehandlung hatten? Ich habe im Internet gelesen, daß es so einen Fall gab. Die Patienten klagten dann, verloren in erster Instanz, gewannen aber in zweiter Instanz, weil die Unfruchtbarkeit ja auch nach erfolgreicher Schwangerschaft weiterbestand u. es deshalb einen Anspruch auf Behandlung der Sterilität gab. Irgendwie habe ich seit der erneuten Antragstellung (noch in Bearbeitung) nämlich das Gefühl, daß unsere Kasse Schwierigkeiten machen wird. Wie könnte ich dagegen angehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Cordula
Hallo, laut § 27 a SGB V: 1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn 1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind, 2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist, 3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind, 4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und5. sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist. Bei Ihnen ist evtl. Nr.1 ein Problem. Abner wenn das erste Kind auch per IVF kam, halte ich das für unproblematisch. Stellen Sie sdoch erst den Antrag bei der KK! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bei uns war es auch so (sogar ICSI, IVF alleine hat nicht gereicht). Mir hat die Kasse nun erklärt, dass unser Kinderwunsch nun erfüllt sei, da wir ein Kind haben, und deshalb eine weitere Behandlung nicht mehr gewährt wird. Wie kann man der Kasse gegenüber dagegen argumentieren?
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