Mitglied inaktiv
hallo meine frage ....wir wohnen in einer eigentumswohnung seit 2006. ich war damals schwanger und fragte wie es denn sei mit dem kinderwagen. die eine feau sagte dann ich müsste ihn in den keller stéllen. das erste jahr ging es auch bis auf das ich mir mein untergestell kapput gemacht hab durch das hochund runter ziehen.nun ist mein kleiner ein jahr alt und ich schaffe es nicht mehr den wagen immer hoch und runter zu ziehen. ist ja auch verständlich. meinen kleinen kann ich aber auch nicht alleine stehen lassen und mein mann arbeitet in schichten also kann der mir auch nicht helfen. nun haben wir einen gehbehinderten mann im haus.der montag,mittwoch und freitag abgeholt wird zur untersuchung.und die ganze zeit hatte ich meinen wagen hab mir extra einen geholt der kleiner ist dort stehen gehabt. nun meinte die frau sie müsste ihren rollstuhl bei regen ,schnee da hin stellen, weil sie auf den fahrdienst wartet. der mann kann aber allein die treppen hoch und runter gehen.sie setzt ihn nur in den rollstuhl um auf den fahrdienst zu warten.nun hatte ich aber heute, weil es regnete auch kaum platz und musste meinen wagen vor die eingangstür stellen, weil es draußen regnete. ich musste erst meinen hund reinschaffen dann mein kind und musste mein kind allein in der wohnung lassenum den wagen in den keller zu schaffen. gibt es da nicht eine reglung oder so ? ich hoffe sie kommen mit, mit dem was ich geschrieben hab. lg und danke
Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Meine Meinung: lassen Sie sich nicht schikanieren! Gruß, N
Mitglied inaktiv
Du darfst den Kinderwagen im Eingangsbereich stehen lassen, solange er keine Türen versperrt. Siehe Link. http://www.immowelt.de/recht/index.aspx?PaGID=41306D23E40A4493A61A8EBEB8B57DCB&CoGID=AEC8A27855884864AB8E530C954A5E3C
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