Mitglied inaktiv
Hallo, gibt es irgendwie ein Gesetz das ich unseren Kinderwagen im Hausflur abstellen kann un darf? Wir haben nämlich das Problem,das die älteren Herrschaften sich hier im Haus aufregen,wenn der Wagen da steht.Vor der Kellertür darf er nicht stehen,weil sie da nicht rein kommen und vor der Treppe direkt im Hausflur darf er auch nicht stehen,weil sie da nicht an Geländer kommen.Alles Schwachsinn, denn wir stellen ihn schon so,das sie vorbei kommen.Es artet hier schon langsam in Mobbing und Schikane aus.Unsere Hausverwaltung sagte nur,wir sollten ihn,des lieben Frieden Willens wieder in den Keller stellen.Das Problem ist nur,das mein Lebensgefährte in Schichten arbeitet und nicht ständig mir den Wagen hoch und runter tragen kann.Desweiteren kann ich unseren Kleinen ( etwas über 8 Monate ) alleine lassen,er macht nun alles unsicher und ich verletz ja sonst auch meine Aufsichtspflicht.Oder?Kann auch nicht wirklich den Wagen hoch und runter tragen,weil er mir auch zu schwer ist und ich es leider im Rücken habe. Gibt es da irgendwie Mittel und Wege das er da stehen bleiben kann? Vielen Dank. LG Antje
Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Gruß, NB
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