Nanana
Sehr geehrte Frau Bader, unser Anliegen ist aus o.g. Überschrift zu erahnen. Wir (Km, Kv und Tochter 4) wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Nun fühlt sich das Paar in der Wohnung unter uns durch unsere Tochter gestört. Es begann damit, dass der Mieter unter uns mehrmals bei uns klingelte, weil er unsere Tochter "laufen" hören würde. Zu Beginn versuchten wir immer wieder auf sein subjektives Ruheverständnis einzugehen um den Hausfrieden zu bewahren. Wir hielten unsere Tochter an durch die Whg. zu "schleichen" und im Treppenhaus nicht zu sprechen. Da es trotzdem immer wieder zu Auseinandersetzungen kam (bspw. wenn sie Besuch von Freunden bekam) haben wir mittlerweile resigniert dem subjektiven Bedürfnis unseres "Untermieters" gerecht zu werden und lassen unsere Tochter "ganz normal Kind sein". Nun bekamen wir heute einen Anruf unseres Vermieters, dass Herr X unter uns Mietminderung geltend mache, ein Lärmprotokoll über 2 Monate erstellt habe und er sich gezwungen sähe uns eine Abmahnung zu übersenden. In dem sog. Lärmprotokoll sind nach Auskunft des Vermieters Dinge protokolliert wie 2-stündiges durchgängiges "Getrampel" unserer Tochter, Klopfen gegen die Heizung, 20-minutiger Aufenthalt unserer Tochter im Treppenhaus beim Schuhe anziehen u.Ä. lebensfremde Dinge. Bei und klopft weder jemand gegen Heizungen, noch benötigt unsere Tochter 20 Minuten um ihre Schuhe anzuziehen oder läuft 2 Std. durchgängig durch die Whg. Ich kann mir vorstellen, dass er sie "laufen" hört, da wir das Kind über und auch laufen/rennen hören, halte das aber für völlig "normale" Alltagsgeräusche in einem Mehrfamilienhaus. Wie verhalten wir uns in Bezug auf die erteilte Abmahnung am Besten bzw. wie begegnet man solchen Bezichtigungen? Ich bin über die Ignoranz und das Verhalten des Mannes unter uns und des Vermieters mehr als erschüttert. Muss man seine Kinder in De mittlerweile verstecken oder so klein halten, dass sie niemand mehr hört? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Abmahnung ist ungültig ! Mein rat : Geht zum Mieterschutzbund ( kosten etwas, aber die schreiben so hübsche Briefe mit vielen § drin ) und wehrt Euch. Kinderlärm MUSS hingenommen werden , es sei denn sie würde nachts Trommel spielen oder E-Gitarre üben. Wir haben zwei Jungs, und machmal möcht ich selbst woanders wohnen wenn die loslegen, aber das sind nunmal Kinder und festbinden kann man sie schwerlich.
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