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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben unsere einjährige Tochter ab 1.August in der Kinderkrippe angemeldet, da ich wieder berufstätig werde. Erst später erfuren wir, daß die Einrichtung in den ersten drei Augustwochen Urlaub macht. Dennoch berechnet uns die Stadt einen vollen monatlichen Betreuungsabschlag einschließlich Essenskosten, obwohl dies ja nun nicht geleistet wird. Wir können unsere Tochter wegen dieses Urlaubs erst ab 21.8. in die Krippe geben, d.h. es fallen zusätzliche Betreuungskosten in dieser Zeit an (Organisation einer vorrübergehenden anderweitigen Betreuung). Die Begründung lautet lt. Auf Nachfrage bei der Stadt antwortete man uns, es wäre ein Jahresbetrag, der entsprechend aufgegliedert wird. Jedoch erfolgt am Ende des Jahres keine Angleichung aufgrund o. g. Umstände ö.ä. Ist das so zu akzeptieren? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe ines, hierzu muß es bei der Stadtverwaltung eine Satzung geben! N. Bader
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