Frage: Kinderkranktage

Hallo Frau Bader. Ist es möglich das der AG seine Angestellte nach Beendigung der Elternzeit als Halbtagskraft einstellt, sie aber einen Vertrag unterschreiben soll der ihr verbietet kinderkranktage zu nehmen ?

von Lisa0711 am 03.04.2018, 16:05



Antwort auf: Kinderkranktage

Hallo, der Anspruch nach § 45 SGB V ist nicht abdingbar (den kann man nicht ausschließen). § 616 BGB kann nicht völlig ausgeschlossen, aber konkretisiert werden - dabei ist es zulässig, Kinderkrankentage gegen Vergütung auszuschließen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2018



Antwort auf: Kinderkranktage

Der AG kann nicht die gesetzlich möglichen KK-Tage ausschließen. Diese Klausel ist sicher vorm Arbeitsgericht anfechtbar!

von Colien07022004 am 03.04.2018, 19:04



Antwort auf: Kinderkranktage

Da müsstest du wohl etwas genauer schreiben, was damit gemeint ist. Will er keine Lohnfortzahlung leisten (was er üblicherweise nicht muss, u.U. aber nach dem Tarifvertrag doch), oder will er einfach gar nicht freistellen bei Erkrankung des Kindes? Was sollen "gesetzlich mögliche KK- Tage" sein, Colien?

von Tini_79 am 03.04.2018, 23:03



Antwort auf: Kinderkranktage

sind die Tage, die der AG ein Elternteil freistellen muß, wenn eine Kind-krank-Meldung vorliegt. Das ist gesetzliche geregelt, zB für 1 Kind 10 Tage pro Elternteil. Diese Regelung aus dem Sozialgesetzbuch kann/darf der AG nicht einfach umgehen bzw. diese Tage verweigern.

von cube am 04.04.2018, 11:20



Antwort auf: Kinderkranktage

45 Abs 3 SGB V bezieht sich ja aber nur auf Kinder bis 12. Hat man tatsächlich danach keinen Anspruch mehr auf Freistellung, auch nicht nach 616 BGB? Könnte man also wirklich gekündigt werden, wenn man wegen dem Unfall eines 15jährigen nicht zur Arbeit kommt??? Ich war der Meinung, dass man immer bis zu 6 Monate frei bekommen müsse- aber das war für die PFLEGE eines Angehörigen, daher meine Frage.

von Tini_79 am 04.04.2018, 13:09



Antwort auf: Kinderkranktage

Naja, du kannst Urlaub nehmen oder unbezahlt freigestellt werden. In wie weit der AG dem zustimmen muss, weiß ich allerdings nicht. Wäre eine interessante Frage.... Unter Umständen könnte greifen, dass man sein Kind pflegen muss - dazu müsste dann aber die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Sowas wie benötigt Hilfe beim Aufstehen, zum WC gehen etc. Fieber reicht da wohl nicht. Unser Kind ist noch keine 12, aber ich kann mir gerade irgendwie schwer vorstellen, mein krankes Kind den ganzen Tag alleine zu Hause zu lassen. Aber vielleicht habe ich einfach noch zu wenig Vorstellungskraft darüber, wie erwachsen er sich mit 12 so verhalten wird ;-) ich denke bei einem Unfall dürftest du sicher frei nehmen dürfen. Also wenn nicht, dann stimmt mit den Gesetzen irgendetwas nicht (und mit dem Chef, der einen nicht gehen lässt, auch nicht).

von cube am 04.04.2018, 15:02



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