Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankengeld???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankengeld???

Mitglied inaktiv

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Mein mann ist Krankenversichert und ich Familienversichert wir haben ein Kind 16 Monate er ist operiert worden balanitis ( beschneidung) dadurch das er sehr klein ist hat mein mann kinderkrank in anspruch genommen 5 tage trotz das ich im elternzeit bin. dadurch das mein kleiner sehr problematisch war gerade beim wickeln am genital gezogen...... Jetzt ist folgendes passiert das die Krankenkasse es nicht zahlt weil ich daheim bin. Grund ist das. laut gesetzt wäre das so jetzt brauche ich ihre hilfe ist das tatsächlich so , sogar mein Kinderchirurg das das alleine kaum zu schaffen ist alleine weil er so jung ist.. Bitte um rat....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zuhause sind, bekommt Ihr Mann kein Krankenkindergeld. Selbst mit Attest wohl nicht. Es liegt ja keine so schwere Krankheit vor. Und 16 Mo. ist nicht so jung, dass man das nicht alleine hinbekommen kann. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Da hat die Krankenkasse schon Recht: Du als Pflegeperson bist nicht erkrankt, somit gibt es keinen Grund, dem Vater "kinderkrank" zu bezahlen. Es kan doch nicht der Gemeinschaft der Versicherten zur Last gegeben werden, wenn Du nicht in der Lage bist, Dein Kleinkind nach einem harmlosen Eingriff selber zu pflegen!


Mitglied inaktiv

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sicherlich ist es richtig, dass so entschieden worden ist. Aber wenn man sich den letzten Absatz deines Beitrages durchliest, muss ich sagen, schäm dich. Du weißt nichts über ihre persönliche Situation und warum sie sich so entschieden haben, also zügle dich doch bitte mit solchen Aussagen.


Mitglied inaktiv

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Sicher weiß ich nichts über die persönlichen Probleme der Ursprungsposterin - allerdings ist auch im Posting nicht vermerkt, welche gravierenden Umstände dazu geführt haben könnten, daß das Kleinkind nach einem vergleichsweise harmlosen Eingriff zu Hause von zwei Erwachsenen gepflegt werden mußte.


Mitglied inaktiv

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deswegen. Man muss das ja auch nicht dazu schreiben, ist ja nicht Sinn der Frage und deshalb sollte man sich manchmal zurück halten.


Mitglied inaktiv

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Ja, da hat die KK Recht. Habe mal gelesen, dass man das sogar nicht machen kann, wenn die Großeltern im Haus wohnen, weil die sich dann ja um den Enkel kümmern könnten. DAS finde ich krass, die haben ja vielleicht auch Verpflichtungen.


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