Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankengeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankengeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Sohn, 2,5 Jahre, war in 2009 häufig krank, und ich habe dadurch an 23 Arbeitstagen gefehlt. Wegen der 30-Tage-Gehaltsberechnung hatte ich jedoch weniger als 20 tatsächliche Verdienstausfalltage. Meine Krankenkasse hat jetzt die Tage ab dem 20. Fehltag aber nicht mehr akzeptiert und mir nur 15 erstattet. Ist das rechtens? Was ist maßgeblich für die Krankenkasse: Verdienstausfall- oder Fehlzeitentage? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Wind_el


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Mit der 30_Tage-Gehaltsberechnung meinte ich, dass mein Arbeitgeber mein Gehalt durch 30 Arbeitstage teilt bei der Berechnung des Verdienstausfalls für die Krankenkasse. Wenn ich also im Januar mit 31 Kalendertagen an einem Tag fehle, an dem mein Kind krank ist,habe ich keinen Verdienstausfall. Das gleiche betrifft alle Monate mit 31 Tagen.


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