Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldzuschlag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeldzuschlag

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Hallo, ich habe gehört ab 01.10.08 gibt es eine Änderung beim Kindergeldzuschlag. Ich hatte ihn Anfang des Jahres beantragt, da wurde mir mitgeteilt, das dies für mich nicht zutrifft, da ich ALG II bekomme. Hat sich dies geändert? Ergänzen möchte ich ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet, hat aber keinen hohen Verdienst. Yasmin07


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Am Maximalbetrag beim Kinderzuschlag von 140 Euro je Kind ändert sich nichts. Allerdings wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt, von der an Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bei Paarhaushalten beträgt sie künftig einheitlich 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro. Das Antragsverfahren wird leichter. Zudem wird die so genannte Abschmelzrate beim Erwerbseinkommen deutlich reduziert. Das bedeutet: Berufstätigen mit Anspruch auf Kinderzuschlag bleibt mehr vom verdienten Geld. Wurden bislang 70 Prozent des anrechenbaren Einkommens auf den Kinderzuschlag angerechnet, sind dies ab Oktober nur noch 50 Prozent. Dies schafft zusätzliche Erwerbsanreize für Familien mit geringem Einkommen. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Ich befürchte, daß das nix bringt, denn selbst wenn du den KG-Zuschlag bekommst wird dir ja jeder cent mehr vom ALG2 abgezogen... man hat also nicht mehr zur Verfügung. lG Kerstin


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