Niki384
Hallo Frau Bader, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (arbeite in Großkonzern seit 16 Jahren) Ich habe insgesamt 3 Jahre beantragt, 2 direkt und 1 übertragen für später. Zusätzlich habe ich noch ein übertragene Jahre von meinem ersten Kind frei. Eigentlich wollte ich nach 2 Jahren (11/2018) direkt wieder arbeiten. Nun hat mein mann die Chance zum Jahresende für 2 Jahre mit Familie in die usa zu gehen. Nun zwei Fragen: 1. Kindergeld: wenn ich noch in der Elternzeit bin, habe ich dann noch Kindergeld Anspruch, auch wenn ich in usa gemeldet bin und nicht mehr in Deutschland? (Da wir eh umziehen wollten würden wir uns hier abmelden und die Möbel unterstellen. Wir möchten uns aber nicht einfach'irgendwo ' abmelden, da wir auf keinen Fall Sozialbeitrug o.ä. begehen wollen.) 2. Meine 2 jahre Elternzeit enden ja im November 2018. Habe ich rechtlich den Anspruch, die 'übertragenen jahre' direkt ranzuhängen oder muss ich erst wieder arbeiten? Wenn ja, Wie lange? Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank!
Hallo, 1. Er kann KG bekommen, wenn er in D weiter STeuern zahlt 2. Kann man direkt dranhängen. Wenn das Kind vor August 2015 geboren ist nur, wenn der Ag zustimmt Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
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Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
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