Risko999
Guten Tag Frau Bader, vor zehn Jahren habe ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen in dem ein Weihnachtsgeld vereinbart wurde. Als ich vor drei Jahren aus der Elternzeit zurueck kehrte, einigten wir uns muendlich, dass ich statt des Weihnachtsgeldes einen Kindergartenzuschuschuss jaehrlich erhalte. Was ich auch in den letzten drei Jahren auch einmal im jahr erhalten habe. Nun habe ich vor einem Monat gekündigt und habe in meiner letzten Lohnabrechnung keinen Kindergartenzuschuschuss anteilig für 2017 erhalten. M.e. Muesste ich doch für 9 Monate den Zuschuss trotzdem erhalten. Oder etwa nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Es gbt zahlreiche Urteile zu dieser Frage - insbesondere, zu welchem Zweck es gezahlt wird Liebe Grüße NB
Niki1980
Das kommt wahrscheinlich darauf an, was genau in dem Vertrag steht bzw. ob es eine tarifliche oder außertarifliche Zahlung ist. Ich hatte mal einen Arbeitgeber, der ein außertarifliches 14. Gehalt gezahlt hat. Da war im Vertrag geregelt, dass ich das Gehalt nicht bekomme, wenn ich zum Auszahlungszeitpunkt (war immer 15. Februar des Jahres) schon gekündigt habe bzw. gekündigt wurde oder innerhalb von 4 Wochen nach der Auszahlung kündige. Dann würde (wurde bei mir auch, weil ich damals zum 30.03. mit Frist 6 Wochen gekündigt habe) das Geld mit der nächsten Gehaltsabrechnung zurückgefordert. Gruß Nicole
Risko999
Guten Morgen. In der Branche gibt es keine Tarifverträge. Laut Arbeitsvertrag steht mir ein Weihnachtsgeld zu, welches ich bei Kündigung bis zum 31.03. hätte zurück zahlen müssen. Jedoch haben wir uns "mündlich" darauf geeinigt, dass ich statt des Weihnachtsgeldes ein Mal im Jahr einen Kindergartenzuschuss erhalte. Mal ganz davon ab, dass das so vor drei Jahren nicht hätte laufen dürfen. Eigentlich hätte ich den Zuschuss noch zusätzlich bekommen müssen. Aber so ist es nun gelaufen und ich frage mich, ob ich nicht jetzt doch einen Anspruch auf den anteiligen Kindergartenzuschuss habe. Viel. kann mir jemand die Frage beantworten. Gruß Christine
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