Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder , die Große ist bereits im Kindergarten, in den ich Yanic ab September auch unterbringen wollte, aber keinen Platz bekam, aus Gründen , die mir sehr unstimmig erscheinen. Es wurde versucht, eine Ausländerquote zu erreichen wegen eines Zuschusses, ebenso wurden die evangelischen Kinder bevorzugt.Dennoch hatte ich die mündliche Zusicherung der Leitung, daß Yanic das nächste Kind sei, das aufgenommen werden würde,diese Möglichkeit besteht ab Januar.Bei meiner jetzigen Nachfrage, ob mir der Platz sicher ist, wurde mir der Patz wieder verwehrt, mit der Begründung, es gäbe wichtigere Kinder , dazu muß ich sagen, daß auch ich berufstätig bin. Yanic ist in dieser zeit in einem Privatkindergarten untergebracht, der mich sehr viel Geld kostet. Mein Frage hierzu ist: Wie verbindlich ist die Zusage der Leitung, und kann ich auf einen Kindergartenplatz bestehen? Vielen Dank, freundliche Grüße Marion Hirsekorn
Liebe Marion, ich würde mir zuerst mal die Satzung besorgung. Darin ist geregelt, wer aufgenommen wird, eigentlich werden Geschwisterkinder bevorzugt. Ansonsten rate ich Ihnen, massiv aufzutreten und die Leitern auf ihrer Aussage festzunageln. Oder Sie schreiben den Träger an. Rechtlich ist das problematisch, da Sie wohl keine Zeugen für die Aussage haben und sich dann (nach der Satzung) die Frage stellt, ob die Person, die die Aussage gemacht hat, überhaupt dazu berechtigt ist. Gruß, NB
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