annegh
Hallo Frau Bader, ich, alleinerziehend mit einjähriger Tochter bekomme derzeit Elterngeld, in Kürze Hartz IV (weil Kindsvater Betreuungsunterhalt verwehrt). Mein Arbeitsvertrag ruht, so lange ich meine Tochter betreue. Ich würde sie gern mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken, damit ich wieder arbeiten kann. Aber sie wird im März 3, und der Kindergarten nimmt Kinder NUR im August auf; da wäre sie 3,5 Jahre alt. Hartz Iv wird i.d.R. aber nur bis zum 3. Lebensjahr gewährt. Wie überbrücke ich denn bitte das halbe Jahr bis August, bis sie im Kindergarten aufgenommen wird? Meine Wiederkehr zur Arbeit habe ich für September angekündigt, damit ich meine Tochter ab August noch einen Monat eingewöhnen kann. Aber dann ist sie wie gesagt schon dreieinhalb. Zahlt das Jobcenter denn bis dahin Hartz IV? Ich habe ja keine anderweitige Betreuung, außer es selbst zu übernehmen, bis der Kindergarten sie nimmt. Freue mich über Ihre Rückmeldung. a~
Hallo, warum geht sie nicht mit 2,5? Sie haben zum einen kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz in der Gemeinde, zum anderen können Sie Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen, da er Ihnen den Arbeitsplatz nur bis zum dritten Geburtstag des Kindes freihalten muss. Liebe Grüße, NB
annegh
Ein Nachtrag noch dazu: Es kommt für uns nur ein bestimmter Kindergarten in Frage, weil meine Tante meine Tochter vom Kindergarten abholen wird, während ich noch arbeite und dieser fußläufig von ihr erreichbar ist, da sie kein Auto hat. Meine Tochter ist daher auch nur in dem einen Kindergarten für 4-stündige Betreuung angemeldet, da ich ihr mehr nicht zumuten will (ganz abgesehen von den Kindergartenkosten).
Julisa
Wenn du keine Kinderbetreuung hast, zahlt das Amt erst mal weiter. Du musst jedoch nachweisen dass du dich um einen Betreuungsplatz bemühst, dabei wird aber glaube keine Rücksicht darauf genommen, welches den Lieblingskiga ist. Notfalls kannst du das halbe Jahr eventuell auch mit einer Tagesmutter vom Jugendamt überbrücken.
Mitglied inaktiv
Persönliche Meinung, gerade wenn du eine Wunsch-KiGa hast der es unbedingt sein muß würde ich meine Tochter schon mit 2 Jahren anmelden, so das sie dann im August mit reinkann. Wennn es denn dann überhaupt klappt, weil Anspruch auf einen bestimmten KiGa hast du nicht. Mitunter wird es dann doch erst später mit dem ersten Kindergartentag, auch wegen Ferien usw. Zudem hast du dann ausreichend Zeit wegen Eingewöhnung. oft sind die kleinen ja auch am anfangs öfters mal krank
Sternenschnuppe
Zum Kindergarten haben die anderen schon was gesagt. Aber was ist mit Deinem AG und der Krankenkasse in dem halben Jahr nach dem 3. Geburtstag ? Elternzeit geht maximal 3 Jahre, beitragsfreie Krankenkasse auch nur .
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