Gabana
Hallo Frau Bader, in unserem Kindergarten ist schon seit 1 Jahr chronischer Personalmangel aufgrund längerer Krankheitsausfälle und nicht neu besetzter freigewordener Stellen. Nachdem nun wieder 1 Erzieherin eine neue Stelle antritt (und somit geht) und 1 weitere wieder längers krank ist hat man uns gestern mitgeteilt, dass das nun nicht mehr über Springerkräfte abgefangen werden kann. Der Kindergarten soll deshalb den kompletten Juni (!) geschlossen werden. Es gibt wohl eine Notgruppe, aber nur ca. 1/3 der Kinder können dorthin - die berufstätigen Eltern werden bevorzugt, aber da wir fast alle arbeiten, wird wohl das Los entscheiden, wer überhaupt kommen kann und wenn ja, an welchen einzelnen Tagen. Habe ich rechtliche Möglichkeiten, gegen den Träger vorzugehen? Ich bin ja berufstätig, habe keine familiäre/freundschaftliche Kinderbetreuung für einen kompletten Monat. Könnte ich z.B. Kosten für eine kurzfristig einspringende Tagesmutter dem Träger in Rechnung stellen oder gar Verdienstausfall, wenn ich unbezahlt frei nehmen müsste - denn so viel Urlaub zusätzlich zu den regulären Schließtagen habe ich doch gar nicht. Und muss ich für den Monat wirklich volle Kindergartengebühren bezahlen? Uns sagte der Träger, die müssten wir laut Benutzungsordnung auch bei vorübergehender Notfallschließung weiterzahlen. Naja, für 1 oder 2 Tage sehe ich das ja ein, aber für einen kompletten Monat? Oder anteilig zahlen, je nach Anzahl hoffentlicher Betreuungstage in der Notgruppe? Danke und Grüße Gabana
Hallo, das ist krass. Da würde ich auch sauer (und wüsste auch nicht, was tun). Mal kurz, aber einen ganzen Monat? Da würde ich auch nicht zahlen u es auf einen Prozess ankommen lassen. Ihr Problem ist damit ja immer noch nicht gelöst - mal an die Stadt schreiben? Liebe Grüße NB
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