Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergarten reduziert öffnungszeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergarten reduziert öffnungszeiten

Lilufe

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Guten Tag mein Problem besteht darin, dass ich aus der Zeitung am 21 Juli erfahren habe dass die Kindergarten öffnungszeiten ab September am Freitag um eine Stunde reduziert werden. Die Anmeldung für das neue kindergartenjahr wurde im Februar gemacht. Wie kurzfristig darf der Träger die Öffnungszeiten verändern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundsätzlich ist entscheidend, was in der Satzung und im Vertrag steht. Man muss aber auch berücksichtigen, wie sich Ihr bedarf gestaltet und ob es tatsächlich möglich ist die 1 Stunde Arbeitszeit zu verkürzen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du mal als erstes mit dem kindergarten selber gesprochen?


Berlin!

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Was steht im Vertrag? Oder in der Satzung? Was sagt die Leitung dazu? In aller Regel dürfen die Öffnungszeiten verändert werden, müssen es sogar, wenn der KiGa anders eine Betreuung nicht mehr gewährleisten kann. Etwa, weil zB nicht genug Personal da ist.


Lilufe

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Kindergarten und Träger habe ich darauf angesprochen. Der Träger ist die Gemeinde und sie haben ohne Absprache mit dem elternbeirat ohne Info an die Eltern in einer gemeinderatssitzung die Änderung der Satzung beschlossen. Aussage vom Träger jeder hat am Freitag um 12 Uhr feierabend und kann somit seine Kinder vom Kindergarten abholen.


Lilufe

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Personal haben sie genügend.


WonderWoman

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ich würde einen ganz anderen ansatz wählen, nicht den "dürfen die das?"-ansatz. davon ausgehend dass dein kind älter als 1 jahr ist hast du anspruch auf betreuung passend zu deinen arbeitszeiten. wenn die neuen zeiten nicht zu deinen arbeitszeiten passen bitte die gemeinde, dir eine alternative betreuungsmöglichkeit zur verfügung zu stellen. dazu sind sie verpflichtet. du kannst ihnen anbieten, andernfalls deine arbeitszeit zu reduzieren damit es wieder passt, dazu müssten sie dir aber den verdienstausfall ausgleichen. die aussage dass freitags keiner länger als bis 12 arbeitet finde ich lustig. sicher geht auch keiner von denen nach 12 einkaufen freitags, oder?


Berlin!

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Da Widersprüche ist, Du hast Anspruch auf einen Kitaplatz. Die Dauer der Betreuung hängt davon ab, wie viel Du arbeitest. Und was die Kita anbietet. Bei uns zB max. 11 Stunden / Tag. Wenn der Bedarf nachgewiesen ist. Passend zu den Arbeitszeiten wäre schön, vor allem für die, die nachts, am WE oder in Wechselschichten arbeiten. Eine Satzung kann geändert werden, Du mußt schauen, ob die Änderung wirksam ist (klingt aber danach). Und dann ist das nunmal so....


cube

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Eine öffentliche Gemeinderatssitzung muss übrigens auch öffentlich bekanntgemacht werden (Amtsblatt zb, Aushang etc). Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, ist die Änderung auch nicht rechtens da zB die Vertreter des Elternrates gar keine Möglichkeit hatten, mit abzustimmen, Meinungen zu äußern usw. Also nochmal genau prüfen, ob eine solche Bekanntmachung erfolgt ist - sei es öffentlich (und da reicht ein kleingedruckter Absatz im örtlichen Käseblatt) oder persönlich an einen der Elternvertreter, der dann nicht gecheckt hat, worum es geht. Wir hatten bei uns bzgl. einer Sache den Ort betreffend - die Bekanntmachung der Sitzung war praktisch nur zu finden, wenn man auch wusste, wo zu suchen ist. Hat aber gereicht, um jeglichen Widerspruch zur dort getroffenen Entscheidung abzuschmettern. Ein leider übliches Vorgehen, wenn man etwas im kleinen Kreis durchdrücken will/schon beschlossen hat und eben genau keinen Widerspruch der betroffenen Seite haben möchte.


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