Schneck78
Liebe Frau Bader, der Vater meiner Kinder (8J.+16J.) - Trennung vor 4, 5 Jahren, hat sich seit ca. 1 Jahr sehr rar bei seinen Kindern gemacht. Der Umgang erfolgte bis dato fast jeden Samstag. Absprachen konnten relativ gut geklärt werden. Im Lockdown erfolgte weder Umgang noch irgendein Kontakt mit den Kindern. Der Vater interessiert sich nicht mehr für Hobbys, Zeugnisse, ärztliche Untersuchungen, Elternabende... Mit mir kann er gar nicht mehr reden, lehnt jede Kontaktaufnahme mit mir ab. Ich darf ihn nicht mehr kontaktieren. Jetzt möchte er gerne wieder Umgang haben, was ich wirklich gut finde, denn Kinder sollen beide Eltern haben dürfen. Mein Großer blockt das komplett ab. Der Kleine möchte auch nicht hin. Beide Kinder haben sich unabhängig voneinander mehrmals so geäußert. Der Große darf selbst entscheiden, dem Kleinen rede ich gut zu. Er möchte aber nicht, hat Angst vor seinem Vater. Alle meine Ideen, einen Umgang langsam wieder beginnen zu lassen, lehnt KV ab. Ich dachte zuerst begleiteter Umgang, dann ein paar Stunden alleine, dann einen ganzen Tag usw... Was kann ich tun? Sich über den Willen des 8jährigen hinweg zu setzen, kann doch nicht im Sinne des Kindeswohls sein. Zumal der Vater die Entfremdung selbst zu vertreten hat. Er hat seine Kinder in diesem Jahr ca. 8 Mal für ein paar Stunden gesehen. Wie kann ein vernünftiger Kontakt von uns Eltern im Sinne der Kinder stattfinden, wenn der KV jegliche Gespräche (auch Meditation beim JA) ablehnt? Vielen Dank Schneck78
Hallo, Der Große kann selber entscheiden und muss nicht. Bzgl.des Kleinen würde ich das Verfahren gerichtlich anhängig machen und hoffen, auf einen vernünftigen Richter zu treffen. Liebe Grüße NB
Schneck78
Mir ist noch eingefallen: selbst das Jugendamt lehnt meine "Eingewöhnung-Vorschläge" ab. Meinen Hinweis die prekäre Wohnsituation des Kindsvaters mal anzuschauen, wurde abgelehnt (evtl. Gesundheitsgefährdung durch Schimmel und Hausschwamm sowie dreckig und nicht ausgebaut) Mein Hinweis auf eine evtl. Kindeswohlgefährdung wurde abgelehnt, da es sich bei den ersten Umgängen um Tagesumgänge handelt. Es muss erst die Kindeswohlgefährdung eingetreten sein, bevor gehandelt wird. Sie sind weiter der Meinung, dass der Kleine zum Vater muss. Es wird keinen Wert auf den Kindeswillen gelegt. Er muss gezwungen werden. Auch zu einer Übernachtung, trotz Angst des Kindes. Er schläft u.a. wieder bei mir im Bett, weil er große Verlustängste hat, hat bisher noch nie bei seinem Vater übernachtet... Mein Hinweis die psychische Erkrankung des Kindsvaters (diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung) zu beachten, wurde abgelehnt. Das Jugendamt möchte übrigens meinen eingereichten Schriftverkehr nicht lesen, es wäre zu umfangreich (2 Seiten Anschreiben und 10 Seiten E-Mail-Verkehr). Außerdem bekam ich Verbot, an einer Hobby - Veranstaltungen des Kindes teilzunehmen, wenn der Vater anwesend ist. Da ja dieser jeglichen Kontakt zu mir ablehnt. Sind die Aussagen des JA wirklich richtig? Wie ist Ihre Meinung dazu? Gerne an alle. Dankeschön.
Mitglied inaktiv
kind1 ist außen vor. ICH würde es drauf ankommen lassen. soll er doch den umgang einklagen. das Jugendamt ist NICHT das maß aller dinge und wenn die keinen bock haben, dann müssen halt richter entscheiden. und/oder ein verfahrensbeistand, ggf für beide Kinder. dann wird sich der werte herr auch dafür verantworten müssen, dass es jetzt seit einem halben jahr keinen umgang gegeben hat.
Schneck78
Danke für Deine Antwort. Das klingt gut. Nachdem ich es etwas habe setzen lassen, muss ich Dir Recht geben. Der Vater muss sich erklären und sollte im Sinne seines Kindes gesprächsbereit sein. Wir Eltern sollten uns auf einen Kontext einigen können. Es kann auch nicht sein, dass einer vieles hinnimmt und der andere sich über alles hinweg setzt und vor allem gar nicht ans Kind denkt. Ich bin noch auf die rechtliche Antwort von Frau Bader gespannt.. Liebe Grüße
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