Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind schwer erkrankt während Elternzeit

Frage: Kind schwer erkrankt während Elternzeit

Frieda_DD

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Liebe Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die im April 2015 enden wird. Im letzten Monat wurde bei meinem Sohn (zu dem Zeitpunkt 9 Monate alt) ein Hirntumor festgestellt, der in einer Not-OP nahezu vollständig entfernt wurde. Momentan bin ich mit ihm im Krankenhaus, wo er einer Chemotherapie unterzogen wird, die mindestens 30 Wochen andauert, anschließend folgt die Bestrahlung. Damit endet die komplette Therapie knapp vor dem Ende meiner Elternzeit. Nun zu meiner Frage: Ist unter diesen Umständen eine Verlängerung der Elternzeit möglich? Bin ich für die nächsten Monate weiterhin in Elternzeit oder gilt das als Krankschreibung und Aufschiebung der Elternzeit? Es gibt momentan so viele Dinge zu organisieren und zu beantragen, da verliere ich manchmal selbst den Überblick... Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frieda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo liebe Frieda, das geht leider nicht! Alles Liebe und Gute für Ihren kleinen Zwerg!!! Nicola Bader


Sternenschnuppe

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Du kannst das 3. Jahr einfach anhängen. Chef darf das nicht belehnen. Alles Gute für Euch.


Frieda_DD

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Danke dir. Mir ging es aber eher darum, ob die Zeit der Therapie als Elternzeit angerechnet wird oder ob sie als "Krank"-Zeit gilt. Mein Chef steht voll hinter mir und unterstützt mich, wo er kann. Vielleicht ist es sinnvoll, so etwas direkt bei der Krankenkasse anzufragen?


Sternenschnuppe

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Da Du in Elternzeit bist und so auch bei der Kasse gemeldet bist werden die das so durchlaufen lassen. Kindkranktage gibt es ja nur 10 pro Kind. Aber anrufen ist sicherlich eine gute Idee, die haben meist auch Fachteams.


Strudelteigteilchen

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Ich glaube, Frieda möchte wissen, ob sie die Zeiten, in denen das Kind krank war, zusätzlich hinten an die Erziehungszeit dranhängen kann - analog einer Krankheit im Urlaub, wo einem die Krankheitstage ja dann wieder "gutgeschrieben" werden. @ Frieda: Nein, das geht nicht, da die ersten beiden Erziehungszeit-Jahre bis zum 2. Geburtstag des Kindes genommen werden müssen. Das ist ja kein Urlaub, dessen Erholungszweck durch die Krankheit geschmälert wurde. Ich wünsche Dir und Deinem Kind alles Gute und viel Kraft!


Frieda_DD

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Strudelteigteilchen, du hast mein Anliegen richtig erkannt. Danke für deine schnelle Antwort!


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