Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind oft krank

Frage: Kind oft krank

chrissi14

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Sehr geehrte Frau Bader ich weiß wenn ein Kind krank ist hat man 20 Tage bezahlten Freistellung. was aber wenn darüber hinaus das Kind krank ist?hat man dann unbezahlte Freistellung ?wie lange darf man das in Anspruch nehmen? ist eine Kündigung durch zu ofte Krankheit des Kindes erlaubt? Vielen Dank für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für jedes Kind hat man zehn Tage, es ist aber möglich, dass der Partner seine zehn Tage überträgt. Danach muss man sich mit dem Arbeitgeber einigen, zum Beispiel auf unbezahlten Urlaub. Im Notfällen kann man auch noch auf das BGB zurückgreifen. kündigen kann der Arbeitgeber, wenn sie nach Ablauf der 20 Tage einfach fehlen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du als elternteil hast pro kind pro jahr 10!! tage. hast du 2 kinder dann 20. dein partner ebenfalls. wenn es sich abzeichnet, dass das kind über diese tage hinaus krank ist, kannst du, mit zustimmung deines AG, des AG des mannes UND der KK seine tage auf dich übertragen lassen. dann hättest du für das jahr für das kind dann 20 und er keine.


Mitglied inaktiv

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Ja! MOMENT... Vermutlich ist die Fragestellerin alleinerziehende Mutter und hat somit 20 Tage. https://m.eltern.de/familie-urlaub/beruf/kind-krank/zehn-tage-fuer-die-kinderbetreuung


mellomania

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..


cube

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Du kannst dir die Tage von deinem Partner übertragen lassen (mit Zustimmung des Partners und der KK), als AE hast du eh 20 tage. Sind die Tage aufgebraucht, kannst du entweder Überstunden nehmen oder Urlaub oder unbezahlte Freistellung - alles mit dem AG zu klären. Eine Kündigung wegen zu oft Kind-krank wäre sicher schwierig, da müsste dein Kind schon seeehr oft krank sein und dein Fehlen für den Betrieb so nicht mehr tragbar. Bei einem Kleinbetrieb sieht es sicher anders aus. Ich würde dir aber raten, dich rechtzeitig um eine Betreuungsmöglichkeit zu kümmern (Oma, Opa, Verwandte oder Babysitter). Das dein Kind krank ist, ist natürlich nicht deine Schuld und es benötigt Betreuung - aber es liegt eben auch in deiner Verantwortung, dich um Betreuung zu kümmern, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass deine Fehlzeiten so negativ zu Buche schlagen. Der AG sollte natürlich ein gewisses Verständnis haben - aber meiner Meinung nach hat auch der AN eine Pflicht, seine Aufgaben im Sinne des Unternehmens und aller Kollegen zu erfüllen.


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