Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind möchte Sachen von seinem Vater haben

Frage: Kind möchte Sachen von seinem Vater haben

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind (13) hat/ bzw. möchte seit ein paar Monaten aus diversen Gründen keinen Kontakt zu seinem Vater (Jugendamt, Familientherapie ist involviert). Nun hätte es gerne ein paar Sachen (Fahrrad, Musikbox, Taschengeld), die bei seinem Vater sind, für sich zurück. Die Dinge wurden ihm entweder geschenkt oder es hat sie selbst gekauft. Schriftlicher Kontakt mit der Bitte, die Dinge zu schicken oder einen Termin zwecks Übergabe zu machen, ist erfolgt. Der Kindsvater geht aber nicht auf die Bitten des Kindes ein. Wie ist die rechtliche Lage dazu? Gehören diese Dinge meinem Kind und kann es sie zurück fordern? Was kann man tun, wenn der Vater sich weiter weigert? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, rechtlich streng gesehen muss das Kind das Eigentum nachweisen. Ansonsten würde ich den Vater postalisch mit Einschreiben Rückschein auffordern, die Sachen herauszugeben. Unter genauer Nennung der Gegenstände mit Marke etc. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Ob Dein Kind Eigentümer geworden ist, kann man so nicht sagen. Da kommt es darauf an, ob und wie er die Sachen erworben hat. Davon ab: Er hat sicherlich einen Anspruch auf Herausgabe, denn sein Vater ist ganz offensichtlich nicht Eigentümer und hat auch kein erkennbares Recht zum Besitz Was ihr jetzt machen solltet: Schriftlich mit Zustellungsnachweis zur Herausgabe auffordern. Die Dinge genau bezeichnen (also nicht "Fahrrad" sondern Farbe, Marke etc.) Frist setzen. Kurze Frist, max. 14 Tage für die Vereinbarung eines Herausgabetermins. Wenn die Frist verstreicht: Da bleibt Euch nur der Rechtsweg.....


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