Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind Krankheitstage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind Krankheitstage

chrissi14

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe gleich zwei Fragen 1. Kind ist krank, Kinderkrankenschein für eine Woche eingereicht. Nun ist das Kind wieder eher fit und kann nach drei Tagen wieder betreut werden, kann ich mir die Tage zurückholen? 2. Für eine Woche Kind krank geschrieben und man wird selber krank, löst dann mein Krankenschein den von Kind ab, so daß ich die kindkranktage zurückbekomme? Vielen Dank für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, der Ag müsste das dann eigentlich regeln, wenn Sie wieder da sind. 2. Ja, dass muss die KK erkennen. Prüfen Sie genau und klären Sie es im zweifel mit der KK. Liebe Grüße NB


Tini_79

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Bereits eingereicht an die Kasse? Normalerweise fragt die Kasse das ausgefallene Arbeitsentgelt beim AG ab - wenn der also weniger Tage bescheinigt, weil du ja wieder arbeiten warst, dann sollte das automatisch korrigiert sein. Ich würde aber lieber nachfragen, sowohl bei der Kasse als auch beim AG. Und künftig erst einreichen, wenn klar ist, sie lange du erstattet haben möchtest.


cube

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Ich hab sowas mal mit bearbeiten müssen und da war es so, dass "Tage zurück holen" nur mit "Gesundschreibung" ging. Ebenso, wenn man selbst krank wird und die Kind-krank-Tage nun nicht mehr benötigt. Aber evt. hängt das davon ab, wie schnell der AG so etwas weiter reicht? Also sofort oder erst zum Monatsende hin bzw. zu welchem Tag Gehalt ausgezahlt wird. Ich würde die Antwort von Frau Bader abwarten.


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