Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach 5 Jahren Elternzeit gehe ich bald wieder arbeiten... ...wir haben 2 Kinder, 5 + 3 Jahre alt Wie ist das denn mit den Kind-Krank-Tagen? Normalerweise gibt es glaube ich 10 Tage / Jahr pro Kind. Ist das dann anteilig? - Ich arbeite 3 Tage à 6h. Ist es von Bedeutung, wo die Kinder krankenversichert sind? Die Kinder sind nämlich privatversichert, da der Papa privat versichert ist. Ich bin in einer gesetzlichen KK. Vielen Dank Ceres01
Hallo, wenn die Kinder privat versichert sind, besteht leider kein Anspruch auf Kind-Krank-Tage Liebe Grüsse, NB
lukko34
Bei privat versicherten Kindern besteht kein Anspruch nach § 45 SGB V , da diese insoweit zwingend gesetzlich versichert sein müssen. Gegenüber Ihrem Arbeitgeber können Sie sich jedoch auf § 616 BGB berufen, der die Weiterzahlung der Vergütung bei vorübergehender Verhinderung regelt. Hierunter ist auch ein kurzfristiges Zuhausebleiben zur Kinderbetreuung zu sehen, wenn keine andere Person vorhanden ist, die das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.1992, Az. 2 AZR 10/92). Es existiert dann eine Pflichtenkollision (Personensorge für das Kind vs. Arbeitspflicht), die im Interesse des Kindes aufgelöst wird. In der Regel wird man nur eine bezahlte Freistellung von wenigen Tagen rechtfertigen können. Hier spielt auch das Alter des kranken Kindes eine Rolle. Ist es jünger als acht Jahre, werden Sie aber fünf Tage zur Betreuung bleiben dürfen wir das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.04.1978, Az. 5 AZR 834/76 entschieden hat. Die gilt nichts, falls ihr bei eurer privaten Krankenversicherung die Krankheitstage extra verischert habt. Ansonsten musst du Urlaub nehmen.
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