MeineKleineMaus
Guten Morgen, ich habe gerade erst eine neue Beschäftigung nach dem TVöD begonnen. Nun ist mein Kind krank gewesen und ich musste einen Tag zu Hause bleiben. Das Lohnbüro sagt, sie ziehen den Tag ab und ich bekomme Krankengeld von der Krankenkasse. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der öffentliche Dienst nichts vom Lohn abzieht? Greift nicht auch der 616 BGB ? Ich will natürlich kein Theater da machen, aber vertraglich gilt der TVöD, Extravereinbarungen stehen nicht im Vertrag. Ich bin von bezahlter Freistellung ausgegangen, bis ich im Lohnbüro nachfragte was ich einreichen muss. Und sie dort sagte das der Tag abgezogen wird. Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung
Hallo, dafür muss eine schwere Erkrankung vorliegen. Liebe Grüße NB
Dojii
Soweit ich weiß greift der Passus im TVöD nur bei schwerer Erkrankung des Kindes und muss durch einen Arzt extra bescheinigt werden. Bei einer "normalen" Erkrankung hast du wie jeder andere Angestellte auch das Recht auf Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse und unbezahlte Freistellung.
Ani_k
Ich bin auch im öD angestellt und habe die Tage immer abgezogen bekommen und dann von der Krankenkasse anteilig wiederbekommen.
mellomania
ich arbeite auch im ÖD. mir wird für die tage abgezogen und die kk erstattet anteilig. bekommt ihr jahressonderzahlung? werden drei monate addiert und du erhälst einen prozentsatz davon? bei uns ist es juli, august und september, zusammenzählen, durch drei teilen un davon erhalte ich die jahressonderzahlung. ich frage, weil wenn in den drei monate eben kindkranktage drin sind, fehlt das als lohn und die sonderzahlung ist geringer. ist mir einmal passiert, daher schaue ich, dass eben genau in den drei monaten KEINE kindkranktage sind (da muss dann mein mann ran) damit das nicht negativ ausfällt :-)
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