Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind ist krank

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind ist krank

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Hallo, unser Sohn war letzte Woche 2 Tage krank und ich musste zu Hause bleiben - bekam vom Arzt eine Bescheinigung. Seitdem ich für meinen jetzigen Arbeitgeber arbeite, war es das erste Mal und so wurde ich beim Einreichen der Bescheinigung überrascht, dass ich laut Tarifvertrag (der an den öffentlichen Dienst angelehnt ist) keine "Kinder-Krenkheitstage" habe. Stattdessen werden mir die beiden Tage vom Gehalt abgezogen und meine Krankenkasse wird einen Teil des Geldes übernehmen. Unabhängig davon, dass mein Mann die Tage genommen hätte - hätten wir das vorher gewußt - würde ich gerne wissen, ob das überhaupt erlaubt ist. Ich dachte immer, dass einem eine bestimte Anzahl von Krankheitstagen des Kindes zustehen,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Liebe Grüsse, NB


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Tja, so funktionieren die Kind-Kank-Tage im "echten" Leben: Der AG stellt unbezahlt frei, die KK des Kindes (ich hoffe für Dich, es ist eine GKV) bezahlt einen Teil des Verdienstausfalles. Das IST die gesetzliche Regelung. Warst Du vorher Beamtin? Oder bei einem Betrieb, der einen IGM-Tarifvertrag hatte? Da gibt es Ausnahmen - aber DAS sind die Ausnahmen. Gruß, Elisabeth.


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"ich hoffe für Dich, es ist eine GKV" - nein, Kind ist privat versichert, macht das einen Unterschied? Aber zahlt nicht meine KK (gesetzlich) einen Teil? Schließlich musste ich die auf dem entsprechenden Formular angeben.


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Hallo, da das Kind in der PKV ist, bekommst Du keine Lohnersatzleistung. "Kind krank" gibt es für die 90% der GKV-versicherten Kinder bzw. deren Eltern. Die 10% PKV-Kinder bekommen nichts. Oder zumindest keine Lohnersatzleistung. Immerhin hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung (ca. 10 Tage) ohne gleich Deinen Job zu verkliren, Das ist schon auch was! I. d. R. hilft also bei Euch nur, Überstunden zu nehmen oder Urlaub abzurechnen. Viele Grüße Désiré


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