Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind erkrankt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind erkrankt

Binebinebine

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Mein Mann und ich sind im öffentlichen Dienst.. Ich arbeite Teilzeit, mein Mann Vollzeit. Dürfen wir uns nun die Betreuung während der Erkrankung unseres Kindes aufteilen? Obwohl praktisch ich auch ab nachmittags zu Hause bin und mein Mann ja an diesem Tag trotzdem Krankengeld Kind bezieht. Ist das so in Ordnung? Ansonsten könnte er seine 10 tage ja nie nehmen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat Anspruch auf Freistellung, wenn niemand sonst das Kind betreuen kann. Was ja nur parziell der Fal ist. Es ist aber mit Zustimmung des Ags eine Übertragung möglich. Liebe Grüße NB


Mutti69

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Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 Abs. 1 SGB V), wenn - sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, - ein Arzt attestiert, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, - eine andere in ihrem Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann und - das Kind unter 12 Jahren alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Punkt 3 ist das Problem und somit wäre der stundenweise nicht erfüllt. Theoretisch müsste dein Mann dann nachmittags zum Dienst...aber ich hab es noch nie erlebt, dass das einer nachkontrolliert hat. Arbeitet ihr denn beim gleichen AG? Und du fragst daher? In einem solchen Fall wäre mein Tipp, dass man mit dem AG/der Verwaltung/der Personalabteilung spricht und nachfragt, ob es ev. Sinn macht, die Tage des Ehemannes auf dich zu übertragen, falls deine erschöpft sind. Prinzipiell wäre das möglich.


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