Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kiga auch wenn ich in Elternzeit bin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kiga auch wenn ich in Elternzeit bin?

Donnerstag

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Hallo, ich habe mich gestern mit meiner Freundin am Spielplatz getroffen und sie ist nervlich total am Ende. Sie hat zwei Kinder 2 und fast 5 und sagt, ihr wäre sehr geholfen, wenn der Große wieder in den Kiga dürfte. Das geht derzeit nur, wenn beide Eltern arbeiten. Sie ist daheim in Elternzeit. Aber ich habe gehört, dass es Ausnahmen gibt, wenn es wegen dem Kindeswohl wichtig wäre. Hier wäre es WIRKLICH wichtig! Meine Freundin ist sonst locker und lustig, sie war diesmal ganz anders. Sie hat sich über alles aufgeregt. Als der Große einen Trotzanfall hatte, weil das mit dem selber Schaukeln nicht geklappt hat, hat sie so genervt reagiert, war wütend auf ihn und hatte Tränen in den Augen. Ich kenne sie so nicht. Sie meint, es wäre für sie gut, wenn sie mal nur ein Kind hätte. Mit beiden scheint das sehr anstrengend zu sein. Kann man da einen Platz im Kiga kriegen? Sie hat dort schon mit der Leiterin gesprochen, die hat sie heimgeschickt. Aber bevor sie einen Zusammenbruch kriegt? Für die Kinder ist das ja auch nicht schön, wenn die Stimmung daheim so gereizt ist. Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße Carola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie ist zu Hause und ich kann keinen Anspruch für einen Notplatz erkennen, nur weil sie überfordert ist. Diese Plätze sind für Eltern, deren Existens davon abhängt. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ich bin Elternvertreterin in unserer Kita, Das was du beschreibst ist kein Grund für einen notplatz aktuell. So geht es vielen Eltern, ich versuche aktuell einer Familie zu helfen bei uns in der Kita wo der Vater eine bekannte Depression hat und auch in Behandlung, die Mutter arbeitet system relevant und der Mann ist wegen der Depression gekündigt worden und nein wie es aussieht bekommen sie keinen Platz den ersten Ablehnungsbescheid haben sie schon, trotz Attest vom Psychiater, Therapeuten und Hausarzt


Mitglied inaktiv

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In BW ist die Rechtslage eindeutig. Ohne ein anerkannter Fall von Paragraph 8a (Kinderswohlgefährdung) zu sein hat sie keinen Rechtsanspruch auf notbetreuung. Daher wäre ihr einziger Weg, der Notbetreuung möglich macht zum Jugendamt zu gehen und dort "anzuzeigen", dass man sich in Gefahr sieht das Wohl des eigenen Kindes zu gefährden. Dann ginge vielleicht (!) ein Weg in die Notbetreuung. Aber Vorsicht! Sie wäre dann beim Jugendamt aktenkundig wegen der Möglichkeit der Kindeswohlgefährdung. Und das kann ihr auch Jahre später noch auf die Füße fallen. Ich persönlich würde das also auf keinen Fall empfehlen. Viel einfacher wäre eine Freundin, die ihr mal das ein oder andere Kind, oder beide, abnimmt und ihr so Zeit für sich gibt Jeckyll


ALF0709

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Einen auf kindeswohlgefährdung zu machen. Ich arbeite in der Vormundschaftsabteilung des Amtsgerichts. Das endet damit, dass das Jugendamt entweder Teile oder das ganze Sorgerecht auch evtl. Für beide Kinder bekommt


mellomania

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es tut mir leid wen nich das so schreibe aber wir hier haben vollzeit arbeit, schicht und zwei kinder mit hausaufgaben. sie hat zwei kinder von 2 bis 5 und arbeitet nicht. sie soll schauen, dass sie für sich was findet wo sie etwas runterkommt. das ist echt sehr sehr arg und nicht normal. da stimmt grundlegend was nicht wenn sie damit schon so überfordert ist. und ob sie das fass kindswohlgefährdung mit jugendamt etcpp aumachen will nur um einen kiga platz zu bekommen? das wäre dumm. denn der rattenschwanz der bei kiwogefährdung dranhängt steht in keinem verhältnis zu ihrer persönlichen überforderung. die notplätze sind für eltern, die arbeiten müssen und kein homeoffice machen können bzw dort so eingespannt sind, dass sie die kinder nicht nebenher betreuen können. aber nicht für eltern, die ein grundsätzliches problem haben wil momentan zwei kinder daheim sind. ohne arbeit, ohne hausaufgaben. klingt hart aber ist keineswegs böse gemeint.


Felica

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ich stimme Alf zu, besser Entlastung indem du ihr als Freundin hilfst und auch mal die Kinder abnimmst.


Meyla

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Sie muss nichts tun außer die Kinder versorgen und sit völlig am Ende? Bei 2 Kindern? Keine Arbeit, keiner krank, nur Haushalt zusätzlich? Das finde ich echt heftig....


luvi

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Hallo, Es gibt wohl auch die Möglichkeit Notbetreuung zu bekommen, für Kindeswohlgefährdete Kinder, und Kinder die besonderer Förderung bedürfen, zu bekommen. Mein Tipp wäre, sich an das Jugendamt zu wenden und um Unterstützung zu bitten die Jugendämter (zumindest hier) wissen um die Ausnahmesituation und unterstützen gerne, ohne dass ein Sorgerechtsentzug droht. Und wenn das in Form eines Schreibens für die Notbetreuung ist. Evtl. wird aber auch eine Familienhilfe zusätzlich empfohlen. Die Mutter muss halt ehrlich sein. Evtl. könntest du ihr auch hin und wieder ein Kind abnehmen. Und wenn sie trotzdem weiterhin so gereizt ist, anderweitig Hilfe suchen. LG luvi


mellomania

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überfordert ist? das kann ich mir nicht vorstellen. da stimmt woanders was nicht. die notbetreuung hilft vielleicht, löst aber das problem nicht


luvi

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Das ist natürlich möglich, dass die Mutter auch sonst noch Probleme hat. Aber darum geht es nicht. Es geht hier in erster Linie weniger darum, die Mutter zu entlasten, sondern die Kinder zu schützen. Und wenn es der Mutter momentan aus welchen Gründen auch immer zu viel wird und die Gefahr besteht, dass sie dies an den Kindern auslässt, benötigt die Familie Hilfe. Diese Hilfe kann vielfältig sein, eben auch in Form von Notbetreuung. Und es hilft der Mutter bzw. dem Kind auch nichts, wenn so viele betonen, wie toll man selbst ist, wie toll man Haushalt, Vollzeit Job, Homeschooling, mehrere Kinder und was weiß ich noch wunderbar hinkriegt. Die Freundin der Fragestellerin tut es nicht, und braucht deshalb Unterstützung. LG luvi


marieseptember

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Menschen reagieren unterschiedlich und empfinden Stress immer anders. Ich finde es total unverschämt, mit dem Argument zu kommen „also ich arbeite und habe drei Kinder und heul nicht rum“ etc. Nichts desto trotz ist es eine schwierige Situation in der ALLE zur Zeit stecken und phasenweiser Stress der Mutter ist mit Sicherheit keine Kindeswohlgefährdung. Zum Glück, sonst wäre ein Großteil aller Kinder traumatisiert. Wenn sie keinen Kita Platz bekommt, ist das so- da muss man eben sehen, wie man Entlastung bekommt. Das Jugendamt kann da insofern helfen, als dass es berät, wie und wo Hilfe zu bekommen ist.


mellomania

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das stimmt schon. aber wenn der reine stress einer mutter eine kindswohlgefährdung darstellt na dann weiß ich auch nicht. die personen müssen halt schauen, ob sie das so krass möchten! denn wenn du mal aktenkundig bist, wenn kindswohlgefährdung im raum steht nur weil man eine notbetreuun möchte, ist das verhältnis des resultats eben nicht angemessen wenns blöd läuft. dann hast notbetreuung ABER könntest konsequenzen bekommen, weil kindswohlgefährdung angegeben wurde. und da kommst eben so leicht nicht mehr raus. daher sagte ich mehrfach, dass da woanders was nicht stimmt. dann sollte man die mutter entlasten als freunde. aber ein fass aufzumachen beim jugendamt? kann nach hinten losgehen.


luvi

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Hier gibt es Notbetreuung nicht nur wegen Kindeswohlgefährdung. Sehr hohe Belastung bei der häuslichen Betreuung kann auch ein Grund sein. Mir ist es lieber, eine Mutter werdet sich an das Jugendamt und bittet um Unterstützung (und wird dadurch aktenkundig), statt nichts zu sagen und in einer Überforderungssituation die Kinder zu schlagen. Bloß um das Aktenkundug-sein zu vermeiden. Den Kindern ist so nicht geholfen Evtl. kann das Jugendamt auch andere Unterstützungsformen vermitteln. Es gibt so viele verschiedene freiwillige Maßnahmen (ohne Sorgerechtsentzug). Die Eltern müssen z.B.zustimmen, ob sie eine Familienhilfe wollen oder nicht. Falls in der Familie die Situation so ist, dass tatsächlich das Jugendamt über die Notbetreuung hinaus anderweitig Hilfebedarf erkennt, dann ist es sowieso wichtig, dass die Familie aktenkundig ist. Und erst recht, wenn Kindeswohlgefährdung mit Sorgerechtsentzug im Raum steht. Das ist nämlich nicht der Regelfall. LG luvi


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