Krabbelkäfer
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe folgendes Problem und weiss grade weder ein noch aus und hoffe sie haben einen Rat. Vor Beginn meiner Elternzeit, sagte mein alter AG, dass ich jederzeit, auch in der Elternzeit kommen könnte, es würde sich schon was finden. Nun nach einem Personalwechsel, wies man mich darauf hin, dass für mich Personal eingestellt wurde und man keine andere Arbeit habe. Nun wollte ich mich gern bei einer anderen Stelle bewerben, habe aber Angst, dass mein neuer AG das nicht befürwortet, da es ein ähnlicher Arbeitsbereich ist, der aber m.E. keine Konkurrenz darstellt. Hinzu kommt, dass ich endlich ab Frühling einen Krippenplatz bekommen habe. Ist dieser jetzt hinfällig, wenn ich keinen Teilzeitjob erhalte? Würde ja erst ab Spätsommer wieder in die alte Firma gehen können. Ich beziehe derzeit kein Elterngeld mehr, müsste ich dann was zurückzahlen oder gibt es eine Beschränkung des Verdienstes in der Teilzeit? Es wäre schön, wenn sie mir helfen könnten, da ich mich grade doch recht im Kreis drehe.
Hallo, der alte Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn es tatsächlich ein Mitbewerber ist, darf er dies. Grundsätzlich besteht Anspruch auf ein Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr. Bekannterweise gibt es aber viel zu wenig Plätze. Der Kindergarten wird deshalb einer Auswahl treffen müssen. Und das ist eben, dass die Mütter, die dem Platz am dringendsten brauchen, auch zuerst ein bekommen. Und das sind die Mütter, die arbeiten. Liebe Grüße, NB
Pamo
Wenn dir der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann, dann darf er seine Zustimmung zu einem Job außerhalb der Firma nicht verweigern (wenn es keine Konkurrenz ist). Also einfach freundlich schriftlich die Zustimmung erfragen. Was den Krippenplatz betrifft, so kommt das drauf an wie dein Betreuungsvertrag aussieht.
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