Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Lohnfortzahlung trotz Beschäftigungsverbot bei 450 Euro Job in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Keine Lohnfortzahlung trotz Beschäftigungsverbot bei 450 Euro Job in Elternzeit?

Steffi7

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit für Kind 1. (drei Jahre insgesamt, derzeit mitten im zweiten Jahr) Ich habe bei einem anderen Arbeitgeber (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber von dem ich in Elternzeit bin) mir montalich 450 Euro verdient als Minijob, da ich ja kein Elterngeld mehr erhalte. Nun bin ich erneut schwanger und ca in der mitte der Schwangerschaft. Aufgrund einer Risikoschwangerschaft ist es mir leider nicht mehr möglich zu arbeiten und ich habe vom Arbeitgeber Beschäftigungsverbot erhalten. Da ich für den letzten Monat allerdings nur noch die hälfte Lohn erhielt (ich habe nicht mehr gearbeitet , aber 14 Tage Resturlaub genommen vor dem Beschäftigungsverbot) befürchte ich nun das ich bis zur Geburt des Kindes gar kein Geld mehr erhalte. Ist das rechtlich so in Ordnung das ich trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft nichts erhalte weil ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber in Elternzeit bin? Ich hoffe sie können mir bei diesem Sonderfall helfen, vielen herzlichen Dank schon mal!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe Anfang April dieses Jahres angefangen in einer KiTa, welche zur katholischen Kirche gehört, auf der Basis der Übungsleiterpauschale als pädagogische Fachkraft/Aushilfskraft zu arbeiten. Aufgrund von Corona wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht und ich nicht arbeiten dürfe. ...

Hallo Frau Bader! Am 01.12.2019, wurde mein erstes Kind geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit, also bis 30.11.2022, eingereicht. Nun habe ich, gemeinsam mit meinem Partner, ein Haus gekauft und die finanzielle Lage hat sich dadurch verschlechtert. Daher habe ich meine Elternzeit verkürzt, mit der Begründung, dass ich aus finanziellen Gründen ...

Ich bin noch bis zum 31.7 im Ausbildungsverhältnis. Ab 01.08 habe ich einen unbefristeten Vertrag mit natürlich auch höherem Gehalt. Was passiert wenn ich dann im August oder September ein Beschäftigungsverbot bekomme? Wird die Lohnfortzahlung nach neuem Vertrag geleistet oder bekomme ich dann weiter bis zum Mutterschutz "nur" mein Ausbildungsgehal ...

Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich ein ...

Guten Tag, aufgrund drei Operationen war ich ab 20.03 in der Lohnfortzahlung. Seit dem 04.06 bin ich wieder im Dienst. Nun bin ich schwanger. Ich arbeite in einem Kinderheim mit Schichtzulagen, d.h. jeden Monat ein anderes Gehalt. Sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun meine eigentl ...

Hallo, ich bin gerade wirklich verzweifelt und unsicher… Seit 2017 arbeite ich neben meinem Hauptjob im Minijob auf Stundenbasis. Da ich immer die 450€ erreicht hatte war bei meiner 1. Schwangerschaft die Lohnfortzahlung mit 450€ klar geregelt. Ich hatte bei Kind 1 zunächst 36 Monate Elternzeit ab Geburt 08/2020 angegeben, diese dann aber nach 13 M ...

Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus

Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...