Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit für Kind 1. (drei Jahre insgesamt, derzeit mitten im zweiten Jahr) Ich habe bei einem anderen Arbeitgeber (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber von dem ich in Elternzeit bin) mir montalich 450 Euro verdient als Minijob, da ich ja kein Elterngeld mehr erhalte. Nun bin ich erneut schwanger und ca in der mitte der Schwangerschaft. Aufgrund einer Risikoschwangerschaft ist es mir leider nicht mehr möglich zu arbeiten und ich habe vom Arbeitgeber Beschäftigungsverbot erhalten. Da ich für den letzten Monat allerdings nur noch die hälfte Lohn erhielt (ich habe nicht mehr gearbeitet , aber 14 Tage Resturlaub genommen vor dem Beschäftigungsverbot) befürchte ich nun das ich bis zur Geburt des Kindes gar kein Geld mehr erhalte. Ist das rechtlich so in Ordnung das ich trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft nichts erhalte weil ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber in Elternzeit bin? Ich hoffe sie können mir bei diesem Sonderfall helfen, vielen herzlichen Dank schon mal!
von Steffi7 am 12.01.2016, 17:09