Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Keine Arbeit in der Firma

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Keine Arbeit in der Firma

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Hallo Fr. Bader! In zwei monaten endet mein EU und ich habe schriftlich um Teilzeit gebeten, wurde schriftlich abgelehnt. Heute haben wir ein Gespräch geführt; die Firma fusionierte letztes Jahr und es wurden zu Weihnachten bereits über 20 Leute entlassen. Möglichweies steht eine weitere Übernahme ins Haus und die Auftragslage ist sehr schlecht. Kurz: für mich gibt es keine Arbeit. Meine Vollzeitstelle würde mir nur auch Mutterschutzgründen zur Verfügung stehen, jedoch nur als Vollzeitstelle und eine Kündigung wäre wahrscheinlich. Ich kann aber nicht Vollzeit, weil ich nur einen Vormittags-Kiga-Platz habe. Bin ich gezwungen, nun vollzeit zu arbeiten und mir ggf. eine Kinderbetreuung für nachmittags suchen? Oder soll ich micht jetzt schon beim Arbeitsamt für eine Halbtagsstelle in zwei Monaten melden? Steht mir dann Arbeitslosengeld zu, obwohl ich die Vollzeitstelle ablehne? Ich möchte nicht ganztags arbeiten, solange meine Tochter noch nicht zur Schule geht. Danke schön! Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, einen Anspruch auf halbe TAge besteht nicht, wenn der AG betrieblichew Gründe vortragen kann. Dann müssen Sie überlegen, ob Sie ganze Tage arbeiten wollen oder kündigen. Bei letzterer Variante bekommen Sie nur für die halben Tage Arbeitslosengeld, also nur 50 %. WEnn Sie selber kündigen kann es passieren, dass Si beim AA gesperrt werden. Gruß, NB


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