Janisbaby
Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit im zweiten Jahr Elternzeit, habe Elterngeld bezogen bis august 2019. nun bin ich wieder schwanger, habe keinerlei Einkommen und das Kind kommt im Oktober. Gibt es eine Möglichkeit, den bemessungszeitraum auf vor der ersten SS zu ziehen? Oder bekomme ich einfach gar kein Elterngeld, weil ich die zwölf Monate vor Geburt in Elternzeit kein Einkommen hatte? Vielen Dank für ihre Hilfe, Janisbaby
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein verschoben wird da nix Doch du bekommst den Mindestsatz von 300€ Wichtig: beende die aktuelle Elternzeit zum 1. Tag des neuen Mutterschutz. Dann gibt es Mutterschaftsgeld nach Vertrag vor dem 1. Kind
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