habe eine Frage ...habe am 8.8.98 meine Tochter geboren....8 Wochen zu früh ...zu diesem Zeitpunkt war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis zum 30.09 .098..insgesammt war ich 11 Monate in dem Betrieb......ab dem 4Monat hab ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und habe dann in der verlängerten Mutterschutzzeit auch mein Gehalt von der Krankenkasse weiter bekommen.......dieses Kind bekam aufgrund von einer Behinderung eine Pflegestufe und im Jahr 2000 wurde dann mein Sohn geb....nun habe ich mit ablauf der Pflegestufe Arbeitslosengeld beantragt........bekam aber eine Ablehnung aufgrund das meine Zeiten der Vorbeschäftigung nicht erfüllt sind. Wird die Zeit des Mutterschaftsgeldes denn nicht mit angerechnet...habe von der Kasse mein Geld erhalten und mit dieser Zahlung käme ich auf 13 Monate die angerechnet werden könnten..... Wie ist das nun rechtlich....habe heute einen Wiederspruch bei der Argentur eingelegt Vielen Dank schon mal Ilona