Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann sich elternzeit überschneiden?

Frage: kann sich elternzeit überschneiden?

mellomania

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hallo frau bader, ich habe mal eine frage an Sie. mein sohn kam letztes jahr am 15.5. auf die welt und ich habe gleich drei jahre elternzeit beantragt, da wir für genau die drei jahre ins ausland gegangen sind (ungarn, arbeit meines mannes). jetzt meine frage, wir planen das zweite kind. was ist dann mit der elternezeit fürs folgekind? das wird ja vor ablauf der drei jahre vom ersten kind geboren -(wenn hoffentlich alles so klappt). dann würde der beginn der neuen elternzeit noch in der laufenden ersten elternzeit liegen oder verschiebt sich das dann? vielen herzlichen dank grüße mellomania aus ungarn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


mellomania

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vielen lieben dank für Ihre Antwort, was bedeutet das nun bezüglich der Zeit? ich habe ja direkt drei jahre beantragt da wir genau die drei jahre im ausland sind. wenn nun ein zweits kind kommt würde mich interessieren, sich dann das letzte jahr EU vom ersten mit dem ersten Jahr EU vom zweiten überschneiden bzw ob ich dann Zeit "verliere"


IngoAC

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Moin, Gegen den Willen des Arbeitgeber hat man nur Recht auf Eltenzeit bis das Jügste Kind 3 Jahre wird( Geburtstag = 1. Arbeitstag). Mit Einverständnis des Arbeitgeber kann man das 2. oder 3. Jahr (nur eines der Beiden das 1. muß man nehmen) eines Kindes bis zu dessen 8. Geburtstag nehmen. LG Ingo


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