Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin schwanger und habe noch ein Kleinkind (2 Jahre) zu Hause was stark entwicklungsverzögert ist. Das Jugendamt meinte das ich mich an meine Krankenkasse wenden soll und die mir eine Haushaltshilfe stellen die ich mir aber selber suchen muss. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. Andere Betreuungspersonen habe ich leider nicht. Das Problem große Problem ist das mein Kind eine starke Entwicklungsverzögerung hat und sehr lange gebraucht hat um sich in die Kita einzugewöhnen. Ich musste lange Zeit da bleiben und es auch lange gedauert bis mein Kind zu den Therapeuten Vertrauen gefasst hat. Bei Personen die meinem Kind fremd sind und sie nur selten gesehen hat würde eine Betreuung nicht funktionieren. Der Kindesvater käme in Frage aber ich weiß nicht ob er das wirklich machen würde und ob er verpflichtet ist die Betreuung zu übernehmen, zumal wohnt er auch weit weg 300 km. So hat er guten Kontakt zu seinem Kind und er hat ihn aber noch nicht tageweise oder nachts allein zur Betreuung gehabt. Er geht arbeiten könnte sich aber frei nehmen bzw. krank schreiben lassen für das Kind. Aber da ich nicht weiß wann es los geht müsste er ihn ja mindestens 2 Wochen vor Entbindungstermin nehmen und ich weiß auch nicht ob er das wirklich machen wird. Kann er sich auch einfach weigern die Betreuung zu übernehmen und was kann man da machen?
Hallo, leider kann man, dazu gibt es auch Urteile, niemanden zum Umgang zwingen, wenn er nicht will. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, vor der Geburt habe ich 2058€ Netto jeden Monat verdient, ich habe 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 2058€ bekommen. Nach der Geburt habe ich von meinem Chef 1270€ bekommen. Ich dachte das ist wagen der Krankenkasse da die Zuschuss gezahlt haben jedoch ist das der 2 Monat nach der Geburt und gestern habe ich wieder 1270€ bekommen und keine ...
Hallo, ich wollte mal nachfragen was ich an Erstausstattung beim 2.ten Kind beantragen kann beim Jobcenter? klar Kinderwagen sind vorhanden, aber Bett und Kinderwagen und Schrank zwar auch wird aber noch beim Geschwisterkind benötigt.
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Moment bin ich zum 2. Mal schwanger. Mein Ex-Partner hat mich beim letzten Umgang mit unserem Sohn darauf angesprochen, dass ich wieder schwanger sei und er bezüglich dem Betreuungsunterhalt Auskunft haben möchte. Der Betreuungsunterhalt ist bereits tituliert. Nun habe ich Post von seinem Anwalt bekommen. Ich werde a ...
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasi ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mein Kind in der 36. SSW nicht lebend entbunden. Wie beeinflusst das meinen Mutterschutz? Sind es noch 8 Wochen seit dem Tag der Entbindung oder stehen mir die 14 Wochen in Gänze zu
Guten Tag Frau Bader, ich habe heute diese Nachricht von meiner Krankenkasse erhalten: "Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz ab 01.06.2025 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 MuSchG geregelten Verlängerungstatbestände nicht bei Totgeburten gelten. Folglich kann bei einer Totgeburt eine Verlängerung der Mutterschutzfriste ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
Die letzten 10 Beiträge
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft