Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin schwanger und habe noch ein Kleinkind (2 Jahre) zu Hause was stark entwicklungsverzögert ist. Das Jugendamt meinte das ich mich an meine Krankenkasse wenden soll und die mir eine Haushaltshilfe stellen die ich mir aber selber suchen muss. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. Andere Betreuungspersonen habe ich leider nicht. Das Problem große Problem ist das mein Kind eine starke Entwicklungsverzögerung hat und sehr lange gebraucht hat um sich in die Kita einzugewöhnen. Ich musste lange Zeit da bleiben und es auch lange gedauert bis mein Kind zu den Therapeuten Vertrauen gefasst hat. Bei Personen die meinem Kind fremd sind und sie nur selten gesehen hat würde eine Betreuung nicht funktionieren. Der Kindesvater käme in Frage aber ich weiß nicht ob er das wirklich machen würde und ob er verpflichtet ist die Betreuung zu übernehmen, zumal wohnt er auch weit weg 300 km. So hat er guten Kontakt zu seinem Kind und er hat ihn aber noch nicht tageweise oder nachts allein zur Betreuung gehabt. Er geht arbeiten könnte sich aber frei nehmen bzw. krank schreiben lassen für das Kind. Aber da ich nicht weiß wann es los geht müsste er ihn ja mindestens 2 Wochen vor Entbindungstermin nehmen und ich weiß auch nicht ob er das wirklich machen wird. Kann er sich auch einfach weigern die Betreuung zu übernehmen und was kann man da machen?
Hallo, leider kann man, dazu gibt es auch Urteile, niemanden zum Umgang zwingen, wenn er nicht will. Liebe Grüsse, NB
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