Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann rückwirkend eine KS in ein BV umgewandelt werden nach der Entbindung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann rückwirkend eine KS in ein BV umgewandelt werden nach der Entbindung?

Liv Emma Helene

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Sehr geehrte Frau Bader, vorab eine kleine Erläuterung zu meinem Fall. Ich war am Anfang meiner Schwangerschaft krank geschrieben aufgrund eines Verkehrsunfalls. Es waren der 1te, 2te und 3te Halswirbel gebrochen und eine Bandscheibe gerissen. Somit wurde der 2te und 3te Halswirbel versteift. Der 1te Halswirbelbruch sollte mithilfe einer speziellen Krause von alleine verheilen. Zum Zeitpunkt rund um den Unfall war die Schwangerschaft jedoch noch nicht bekannt. Diese wurde 6 Wochen nach dem Unfall festgestellt vom Frauenarzt. Mein Professor konnte meinen Fall nach bekannt gabe der Schwangerschaft nicht abschließen, da der 1te Halswirbel nur in einem CT richtig sichtbar ist und dieses in der Schwangerschaft Risiken mit sich zieht. Dadurch wurde ich länger krank geschrieben, um von einer wirklichen Heilung des Bruches auszugehen. Meine Frauenärztin hätte mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, wenn ich nicht krank geschrieben gewesen sei. Sie sagte mir, man muss erst aus der Krankschreibung raus um dann ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich war fünf Monate krank geschrieben und merke jetzt nach der Entbindung, dass das Elterngeld nicht reicht, da das Krankengeld nicht berechnet wird. Meine Fragen dazu: Kann ich rückwirkend ein Beschäftigungsverbot bei meiner Frauenärztin erfragen? Würde die Krankenkasse sowie der Arbeitgeber das akzeptieren? Gibt es vielleicht ähnliche Fälle? Oder sollte ich mich mit diesem Fall direkt bei einem Anwalt vorstellen und wenn ja, welches Recht ist dafür zuständig? Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe mit freundlichen grüßen.


la-floe

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hallo, das, was du vorhast ist Betrug! Und das wird auch niht funktionieren, denn ein BV kann nur dann verhängt werden, wenn die Gründe für die AU in der Schwangerschaft begründet sind. Und nicht in einem Verkehrsunfall. lafloe


Sternenschnuppe

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Denn nur der darf die Schwangerschaft gefährden um ein BV zu bekommen. Rückwirkend geht eh nix.


Liv Emma Helene

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Danke für die Antworten, dann lass ich das. Betrügen will ich natürlich keinen und sowas waren auch nie meine Absichten. Ist nur schade, da ich ohne Schwangerschaft schneller wieder berufstätig gewesen wäre und somit wieder besseres Gehalt bezogen hätte. So muss ich das knappe Elterngeld wohl akzeptieren. Danke für die Hilfe.


IngoAC

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Moin, ich weiß ja nicht wie die Sache mit dem Verkehrsunfall war, aber falls du nicht Schuld warst, oder es auf dem Weg von/zur Arbeit passierte, könnte ich mir vorstellen, daß die Berufsgenossenschaft oder die Gegnerische Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden (Elterngelöddifferenz, ...) zahlen müßte! LG Ingo


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