Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Chef mir den Wunsch ab 8Uhr zu arbeiten einfach abschlagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein Chef mir den Wunsch ab 8Uhr zu arbeiten einfach abschlagen?

rosatschka1

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Guten Tag, Ich bin momentan in Elternzeit. DAVOR habe ich Vollzeit als Verkäuferin bei Rewe gearbeitet (mehr als 15 Mitarbeiter und über 7 Jahre). Meine Aufgaben lagen in der Kasse, Moproabteilung sowie Filialvertretung. Nach der Elternzeit würde ich gerne wieder Teilzeit ab 8 Uhr arbeiten da die Kita erst um 7 Uhr öffnet. Dass hab ich auch meinem Chef erörtert.In Teilzeit sieht er auch kein Problem.Er sieht das Problem dass ich erst ab 8 Uhr arbeiten möchte da wir (Rewe) schon um 7 Uhr öffnet und manche Arbeiten schon ab 6 Uhr erledigt werden.Aber manche Mitarbeiterinnen beginnen auch erst ab 8 Uhr. Sein Wortlaut war wäre zu kompliziert mich erst ab 8 Uhr arbeiten zu lassen.Darf er meinen Wunsch aufgrund 8 Uhr einfach abschlagen? DANKE IM VORAUS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist zunächst, was im Vertrag steht. Wenn hierzu keine Regelung getroffen werden darf, kann er sie so einsetzen wie vorher und eben im Rahmen der betrieblichen Bedürfnisse. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass er Ihnen die Arbeit ab 8:00 Uhr verbieten kann. Liebe Grüße NB


cube

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Das darf er, wenn in deinem Vertrag festgelegt ist, das deine Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens von 6 Uhr bis x Uhr liegen. Innerhalb dieser Zeit darf er dich dann nach den betrieblichen Belangen einsetzen. Nun schreibst du "wieder TZ ab 8 Uhr" - wenn in deinem Vertrag steht, Arbeitszeitbeginn 8 Uhr, dann hast du ein Recht auf diesen Arbeitsbeginn. Es könnte dann nur sein, daß er die evt. TZ komplett ablehnt, wenn er denn begründen kann, das dies dann aus organisatorischen Gründen nicht geht.


rosatschka1

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Hallo In meinem Vertrag sind nur 38.5 Std pro Woche festgelegt. Mfg


cube

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Dann darf er dich so einsetzen, wie er es im Rahmen der betrieblichen Belange für sinnvoll erachtet.


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