Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Arbeitgeber meinen Elternzeitantrag abändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann mein Arbeitgeber meinen Elternzeitantrag abändern?

ema2012

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Hallo, Meine Mann hat einen Antrag auf Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeit mit max 30 Wochenstunden gegenüber seinem Arbeitgeber gestellt. Nun bekam er diesen mit einer Bestätigung zurück. Aufdem der AG aber den Satz mit der Teilzeit gestrichen hat. Also muss nun mein Mann ganz zuhause bleiben. Ist das rechtens kann das eine AG einfach so? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag auf TZ ist 7 Wo. vor Beginn schriftlich zu stellen. Der AG kann dann, wenn es kein Kleinbetrieb ist, nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Der Antrag war also zu früh gestellt - vllt. hat der AG es deshalb gestrichen - ich würde auf jeden Fall mit dem Ag reden und die Frage klären. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Naja, es wäre ja mal nett gewesen, wenn dein AG vorher mit deinem Mann darüber spricht. Ja, er kann die Teilzeit ablehnen, er muss aber schriftlich seine dringenden betrieblichen Gründe darlegen!!!! Zudem wäre noch die Frage, ob dein Mann überhaupt noch Elternzeit machen möchte, wenn er währenddessen nicht Teilzeit arbeiten darf? Wenn denn dein Mann schon nicht im eigenen Betrieb arbeiten darf, darf er es dann wenigstens in einem anderen? (würd ich evtl den AG fragen!) Ich würde aber vorallem auf den AG zugehen und fragen, was ihm daran nicht gefällt, dass dein Mann für 2 Monate statt der üblichen 40 Std nur noch 30 Std macht. Ist doch wirklich besser als ganz in Elternzeit zu gehen. Gruß Sabine


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