Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit mit meinem ersten Kind, welche nach 2 Jahren im November endet. Nun bin ich erneut schwanger und belomme im September mein zweites Kind. Meine erste Elternzeit werde ich demnach abbrechen. Meine Frage nun. Wann muss der Elternzeitantrag für das zweite Kind beim Arbeitgeber eingehen? Ich lese immer 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Bedeutet dies 7 Wochen vor der Geburt? Beginnt die Elternzeit mit der Geburt? Oder beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz von 8 Wochen und der Antrag muss demnach erst 1 Woche nach der Geburt eingereicht werden? Muss ich noch irgendwas beachten? Elterngeldstelle benachichtigen? Muss sonst noch jemand informiert werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe Kristin
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen, die Frist bleibt. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Kristin! Dein Elternzeitantrag für Kind 2 muss min. 7 Wochen vor Beginn beim AG eingehen. Das bedeutet 1 Woche nach der Geburt. Trotzdem beginnt rechnerisch deine Elternzeit am Tag der Geburt, so dass bei einer 3jährigen Elternzeit der erste Arbeitstag gleichzeitig der 3. Geburtstag des Kindes wäre. Bei dir ist es ja so, dass die 1. Elternzeit durch die Geburt und Elternzeit von Kind 2 unterbrochen wird. Die restliche Elternzeit (Kind 1) kann an die Elternzeit für Kind 2 angehängt werden. Aber vielleicht kann dir Frau Bader genauer sagen, wie da die Regelungen sind. Ich bin mir nämlich nicht sicher wie es "geht", weil ja normalerweise nur bis zu 12 Monate über das 3. Lebensjahr hinaus übertragen werden können. Bei dir wären das aber 14 Monate (bis zur 3jährigen Elternzeit von Kind 1). Wen du ansonsten benachrichtigen musst? Wenn du Elterngeld haben willst natürlich die Elterngeldstelle. Fürs Kindergeld die Familienkasse.
Mitglied inaktiv
Hm...hab jetzt grad nochmal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bmfsfj gelesen... War bisher der Meinung, dass die erste Elternzeit durch die Geburt eines 2. Kindes unterbrochen würde! Nun les ich dort auf Seite 59: "Wenn während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, schließt sich die Elternzeit für das weitere Kind an die abgelaufene erste Elternzeit an." Würde ja bedeuten, dass du die 2. Elternzeit erst 7 Wochen vor dem Ende der 1. Elternzeit bekannt geben musst. ...bin jetzt noch unschlauer, was die Übertragung übers 3. Jahr hinaus angeht...(ist für dich aber wohl irrelevant).
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