Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann man mich kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: kann man mich kündigen

larissa789

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Hallo Frau Bader, Ich bin 27 Jahre alt und zum zweiten mal schwanger. Mein erstes Kind bekam ich letztes Jahr. Aufgrund meines Berufes befand ich mich in einem Beschäftigungsverbot aber mit festen Arbeitsverhältnis. Nun bin ich bereits in der 7 ssw und war aufgrund unsere finanziellen Situation alles andere als begeistert, als ich davon erfuhr. Eine zeit lang stand auch ein Abbruch im Raum, den ich jedoch noch am Op tag abgesagt habe. Ich konnte das einfach nicht. Nun wohne ich mit meinem Freund in einer anderen stadt (zwecks seinem Arbeitsplatz) und habe bei meinem alten Arbeitgeber bereits im november 2014 für ende Januar (2015) gekündigt und auch einen neuen arbeitsvertrag ( für Anfang Februar 2015) unterschreiben (mit probezeit). Nun bin ich aufgrund der ss und der permanenten Übelkeit seit einer Woche in Behandlung und wollte meinen Arbeitgeber bereits bescheid geben, damit er vor planen kann, sollte ein erneutes B-verbot ausstehen. Jedoch habe ich panische angst das er von seinem Vertrag zurück tritt und mich "kündigt", wenn es dann schon eine Kündigung wäre, sollte ich den ersten Tag nicht einmal arbeiten kommen dürfen. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Ich brauche die Arbeit und man kann mich ggf woanders einsetzen aber was wenn nicht und er hört das ich bereits im Januar von der ss wusste oder sogar bereits ein Beschäftigungsverbot bekommen habe:/? ist es möglich das er vom Vertrag zurück tritt und ich dann ohne alles da stehe oder gilt der Vertrag und der Mutterschutz auch bei einem neuen Arbeitgeber. Selbst wenn man zwei Wochen vor arbeitsantritt bescheid weiß und ja bis ende des Monats offiziell noch woanders unter Vertrag ist ? Ich habe so angst plötzlich ohne alles da zu stehen können sie mir helfen?


Sternenschnuppe

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Alles gut. Wenn der Vertrag unterschrieben ist kann nix passieren. Du hast Kündigungsschutz und bei einem BV den Lohn den Du verdienen würdest. Probezeit ist überstanden :-)


Mitglied inaktiv

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So lange der neue Vertrag nicht vorerst auf die Probezeit befristet ist kann Dir nichts passieren. Eine Probezeit ansich ändert nichts am Kündigungsschutz für werdende Mütter! LG Sabine


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