Guten Abend Frau Bader,
meine Frau hat für die ersten 2 Jahre nach Geburt Elternzeit beantragt. Wir wollen diese nun aber aus verschiedenen Gründen verlängern, sind uns aber noch nicht sicher für wie lang (1/2 Jahr oder 1 Jahr).
Ist es möglich (jeweils unter Beachtung der 7-Wochen-Frist) die Elternzeit nun erst um 6 Monate und dann - bei Bedarf - nochmal um 6 Monate zu verlängern? Kann der Arbeitgeber die zweite Verlängerung dann eventuell ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
nairolF
am 04.07.2021, 20:15
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit nach 2 Jahren zwei mal verlängern?
Hallo,
nach dem Bindungszeitraum von zwei Jahren können Sie, unter Beachtung der jeweiligen Frist, die weitere Zeit beanspruchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2021
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit nach 2 Jahren zwei mal verlängern?
Ja geht, sofern das hier erfüllt ist:
Kind nach Juli 2015 geboren? Dann stehen euch 2 Abschnitte zu, bei mehr braucht es der Zustimmung des AG. Eine Verlängerung gilt nicht als neuer Abschnitt. Nach dem 3ten Geburtstag sind es 13 Wochen vorher.
Sollte deine Frau planen in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten, sollte sie das mit planen. Gerade in den ersten Monaten bietet es sich an erst in TZ wieder einzusteigen, vor allen wenn das Kind frisch in die Betreuung geht.
von
Felica
am 04.07.2021, 21:06