Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann man die elternzeit durch berufsverbot abbrechen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kann man die elternzeit durch berufsverbot abbrechen?

darix

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Hallo Fr. Bader . Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und die endet im Januar. Wenn ich das eine Jahr elternzeit dran hänge was mir ja zusteht wenn ich es möchte und ich dann schwanger werden sollte kann ich dann die elternzeit abbrechen und ins berufsverbot gehen? Oder muss ich dann bis zum mutterschutz warten? Vielen Dank für die Auskunft.


Mitglied inaktiv

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Nein, die Elternzeit kann man dadurch nicht abbrechen. Das wäre ein Betrugsversuch an der Krankenkasse.


Behnke

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Ob Sie ein BV bekommen, ist nicht immer sicher. Die Elternzeit vorzeitig beenden können Sie nur zum Beginn des Mutterschutzes ohne dass der AG zustimmen muss. Mit Zustimmung des AG können Sie die Elternzeit jederzeit unterbrechen. Im Zusammenhang mit einem drohendem BV ergibt sich eine Konstellation, die hier als nicht möglich angesehen wird. Es ist sicherlich eine spezielle Konstellation, aber es gibt mittlerweile eine Reihe von Urteilen, die diese Möglichkeit durchaus einräumen. Sicherlich riskieren Sie eine rechtliche Auseinandersetzung, aber machen Sie sich ein eigenes Bild und schauen hier bei diesen Links: http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/schutz-schwangerer-frauen-erheblich-erweitert-07-05-2003.209/ Und http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-Betrag-bei-2-SCgwangerschaft_152316.htm


Mitglied inaktiv

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Das sehen hier alle als Betrugsversuch an, außer Behnke, der immer dazu ermutigt, was letztlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber hinausläuft. Dass danach wahrscheinlich das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ruiniert ist, wird nicht in Betracht gezogen.


Behnke

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Ja, da haben Sie recht. Ich bin hier wohl der Einzige, der auf anderslautende Urteile hinweist. Ich schätze Sie als eine Person mit durchaus interlektuellem Hintergrund ein, daher meine ernstgemeinte an Sie Frage, wie Sie die von mir vorgetragenden Urteile einschätzen. Diese Urteile sind ja zweifelsfrei von höchster Instanz so gefällt worden und werden u.a. auch im Haufe Rechtskommentar zitiert und auch RA für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen (s. Link zu MEYER-KOERNIG) vertritt bspw. diese Auffassung. Daher meine Frage an Sie: halten Sie die Entscheidungen der Gerichte für falsch, sachlich nicht zutreffend oder sind Ihnen anders lautende Urteile bekannt. Zusagen es ist flasch ist einfach und die Aussagen bleiben ohne Beleg thetisch. Evtl. haben Sie ja die Zeit und machen sich die Mühe diese Urteile einmal durchzulesen und Ihre Einschätzung kund zu tun. Letztlich kann sich ja jeder anhand dieser Informationen ein eigenes Bild machen und entsprechend handeln.


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