Wenn man 1 Jahr Elternzeit beantragt und genommen hat, nun aber die Elternzeit für 1 Woche verlängern muss (z. B. wegen Kita-Platz), ist das möglich? oder muss man immer um einen vollen Monat (gerechnet ab Kindsgeburt) verlängern?
von
larossi
am 12.02.2018, 17:11
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verlängern?
Hallo,
Sie können auch Tag-genau verlängern, da Sie jedoch nur ein Jahr beantragt haben, geht das nur, wenn der Arbeitgeber zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verlängern?
Nach einem Jahr ist zur Verlängerung der EZ immer die Zustimmung des AG nötig.
Man muss aber nicht monatsweise verlängern.
von
malini
am 12.02.2018, 18:40
Antwort auf:
Kann man die Elternzeit auch um 1 Woche verlängern?
Jein, Du kannst auch im einen Tag oder um eine Woche verlängern. ABER !!! da du weniger wie 2 Jahre EZ angemeldet hast, kann der Ag der Verlängerung widersprechen. Und, falls du planst danach in TZ zu arbeiten, wäre es überlegenswert evtl gleich länger EZ zu nehmen - wenn wie gesagt der AG mitspielt. Dann ruht dein VZ-Vertrag weiterhin - sofern du einen hast, und du genießt vollen Kündigungsschutz, auch dann wenn du wieder arbeitest. Bis zu 30 Std die Woche darf man innerhalb der ET arbeiten.
Mitglied inaktiv - 12.02.2018, 19:11