Feivelchen
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wurde am 19. Dezember 2020 geboren. Ich war dann ganz normal 8 Wochen lang in Mutterschutz. Danach habe ich erstmal keine Elternzeit und kein Elterngeld beantragt, weil unsere Firma noch in Kurzarbeit war/ist und ich dadurch sowieso nur sehr wenig arbeiten musste. Jetzt ist es so, dass am 20. Februar 2022 ja der 15. Lebensmonat unserer Tochter beginnt - also der spätmöglichste Zeitpunkt, um ElterngeldPlus zu beantragen. Richtig? Ursprünglich war es so geplant, dass ich ab dem 20. Februar dann mit 15-20 Stunden "Teilzeit in Elternzeit" und ElterngeldPlus wieder im Job einsteigen wollte. Aufgrund von nach wie vor sehr geringen Umsätzen und Aufträgen im Büro fragte mein Chef nun, ob es ggf. möglich wäre, dass ich noch einige Monate komplett zu Hause bleiben könnte (also in Elternzeit (!), nicht mehr in Kurzarbeit dann). Ist das möglich? Also kann ich jetzt in den Lebensmonaten 15-21 zum Beispiel ElterngeldPlus beziehen und dabei komplett zu Hause bleiben, also 0 Stunden arbeiten und dann erst in Lebensmonat 21-34 "Teilzeit in Elternzeit" mit 15-20 Arbeitsstunden nehmen? Was gibt es dann ggf. für Nachteile wenn das überhaupt so kombinierbar ist (ausser, dass ich weniger verdiene natürlich)? Kündigungsschutz? Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft? Etc.? Über eine schnellstmögliche Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!
Hallo, verstehe ich nicht. Das EG ist aufgebraucht, wenn Sie es als Basis-E g genommen haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader hat dein.Problem nicht verstanden. Klar kannst du bei EG plus auch ganz zuhause bleiben und nur EG plus beziehen
Mitglied inaktiv
Für eine 2. Schwangerschaft zahlt das Einkommen der 12 Monate vor Geburt egal ob in Elternzeit oder nicht
Feivelchen
Hallo Frau Bader, Hallo Gernemama, vielen Dank erstmal für die Antworten. Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt - sorry! Ich habe bislang weder Elterngeld, noch Elternzeit genutzt und würde gerne jetzt ab dem 15. Lebensmonat meines Babys erstmalig ElterngeldPlus beantragen. Und dabei dann die ersten 6 Monate komplett zu Hause bleiben und danach ca. 15-20 Stunden als Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Geht das so? Oder habe ich dadurch irgendwelche Nachteile, die ich grade nicht bedenke? Schöne Grüße
Mitglied inaktiv
Das müsste so gehen. Nachteil sehe nur im Elterngeld des evtl neuen Kind.
Felica
Warum hast du eigentlich nicht kurzarbeit in TZ in EZ und EG plus genommen? Würde die Frage neu stellen und heute mit der EG Kasse telefonieren.
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