Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich stelle die Frage für einen Kollegen, der des Deutschen nicht so mächtig ist. Sein Sohn ist am 14.01.2012 geboren. Er hatte beim alten Arbeitgeber von im Mai/Juni 2012 1 Monat Elternzeit genommen und für Jan/Feb 2014 1 weiteren Monat beantragt und genehmigt. Seit 1 Jahr ist er bei uns beschäftigt und möchte einen Monat im September nehmen, aber nicht Jan/Feb 2014. Reicht es aus, dass er einfach bei uns den September beantragt und den Jan/Feb 2014 "vergisst"? Den hatte er bei uns auch nie beantragt, so dass es jetzt mit der 7-Wochenfrist auch nicht mehr funktionieren würde. Danke für die Antwort
Hallo, mit dem Arbeitsvertrag endet auch die EZ u deren Anträge. Er muss beim neuen AG neue EZ beantragen, es müssen aber mind. 2 MO EZ genommenw erden, um EG zu erhalten Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Das funktioniert nicht wegen dem EG, er muss mind. 2 Monate nehmen, max bis zum 14 Lebensmonat des Kindes. Oder hat er kein EG beantragt?
Mitglied inaktiv
Nein, er hat kein Elterngeld beantragt. Es geht nur um die Elternzeit.
SumSum076
An die alte Vereinbarung müssen sich weder der AG, noch der AN halten. Der Vertrag und damit alle Vereinbarungen sind ja beendet. Beim neuen AG kann man wieder neue Elternzeit anmelden. Elternzeit kann man bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag nehmen. Einfach anmelden mit einer Frist von 7 Wochen. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Frag mal nach ob es wirklich nicht um das Elterngeld geht. Weil wenn er in dem Monat wo er daheim war welches bekommen hat, dann muß er jetzt noch den 2ten Monat innerhalb der 14 Lebensmonate nehmen. Nimmt er den nicht, hat aber Geld bekommen, dann muß er es zurückzahlen. Macht ja nicht wirklich sonst Sinn "nur" 2 Monate zu nehmen, das macht mich für meinen Teil zumindestens stutzig. Zumal wenn man schon die EZ nimmt und einem Geld zusteht, dann auch noch darauf zu verzichten. Die 7 Wochen Frist kann auich geküzt werden - wenn der AG zustimmt. Und, er kann auch innerhalb der Elternzeit und Elterngeld-Bezuges arbeiten, er muß nicht komplett daheim bleiben. Er darf dann halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Und wenn er Eltermgeld bezieht, muß er das entsprechend mit dem verdienst abrechnen. Falls es sonst zu "eng".
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