Schnusi91
Hallo, ich habe folgendes Problem und zwar habe ich gerade beim Jobcenter den Weiterbewilligungsantrag für Hartz IV gestellt. Nun verlangt das Jobcenter von mir die Vaterschaftsanerkennung und die Festsetzung für Unterhalt vom Jugendamt. Beides habe ich nicht. Mir ist der Vater bekannt und wir haben uns auf eine Unterhaltssumme geeinigt die er regelmäßig bezahlt. Er steht aber nicht in der Geburtsurkunde und möchte auch nicht namentlich beim Jobcenter und Jugendamt genannt werden. Bin ich dazu verpflichtet beim Jobcenter die Vaterschaftsanerkennung und die Festsetzung für Unterhalt vom Jugendamt vorzulegen? Oder gibt es eine Möglichkeit wie ich vorgehen kann ohne beides abzugeben?! In moment zahlt das Jobcenter nun nicht und ich sitze auf dem Trockenen und habe Angst meine Wohnung zu verlieren, da auch die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Können die mir weiterhin einfach die Zahlung verweigern obwohl ich ein 4 Monate altes Baby habe und bei weiterer Zahlungsverzug evtl. von Obdachlosigkeit bedroht bin ?!
Hallo, die Leistung des Jobcenters sind subsidiär hier, das bedeutet, sie kommen erst nach den Unterhaltsansprüchen des Vaters. Um herauszufinden, inwieweit er zahlungsfähig ist, wird die Auskunft benötigt, wer der Vater ist. Nein, Sie sind nicht verpflichtet Auskunft zu erteilen. Aber dann haben Sie auch keinen Anspruch auf Zahlung. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das ist nicht dein Ernst oder? Du willst von Steuergeldern leben und gleichzeitig beim Vater abkassieren? Und fragst noch eine Anwältin? Ja, das Jobcenter darf das und das ist gut so. Geh arbeiten und komme für Dich selbst auf. Unheimlich was dein Kind für ein Vorbild in Dir hat, betrügen und anderen auf der Tasche liegen....
Felica
Das ist halt das blöde, wenn man Kinder in die Welt setzt sollte man eben auch dazu stehen. Wenn Frau meint da den mann aus der Verantwortung nehmen zu wollen, dann darf sie eben dafür zahlen, Ich würde das schleunigst klären, fliegt das auf droht im schlimmsten Fall auch Gefängnis. den ich bezweifel das du dem Amt irgendwas angegeben hast, also du Gelder zu unrecht kassierst hast. Wenn du den Vater nicht nennen willst, musst du halt auf jegliche staatliche Unterstützung verzichten. Soll der Vater doch für dich Miete usw zahlen, das stände dir nämlich zu. er muss nicht nur für das Kind zahlen sondern auch für dich. Sofern er kann, kann er nicht, springt erst der Staat ein.
Mitglied inaktiv
Ich find das echt krank was teilweise in Deutschland abgeht! Was ist mit unseren Männern los? P...pen geht,aber namentlich will man nicht mit dem Kind in Verbindung gebracht werden?! Und du kassierst dafür Schweigegeld oder was?Ist ja wie bei der Mafia... Dafür gibts diese Gesetze doch in Deutschland:damit sich die Väter nicht einfach verpieseln können! Deiner hat da wohl ne dumme gefunden die das Spielchen mitspielt.... Und nein,ich bin keine verlassene Frau sondern mit dem Vater meiner 3 Kinder seit 12 Jahren zusammen. Ich finds ekelhaft und wenn einer meiner Söhne sich einmal einer Frau gegenüber so benehmen würde,würd ich mich in Grund und Boden schämen!
drosera
Hallo! Da sehe ich nur zwei Wege: Vater benennen, hinreichenden Unterhalt einfordern oder über Unterhaltsvorschuss gehen Oder Kenntnis des Vaters verleugnen, Weg des Sozialbetrugs beschreiten Für letzteres wäre es natürlich besser, wenn deine bisherigen Unterhaltszahlungen nicht elektronisch nachvollziehbar wären Und du solltest dir den Gerichtsstreit in Koblenz um die Zwillinge nach One Night Stand zu Gemüte führen: da haben nun Jobcenter und Kreis Krach, wer da den Unterhalt zahlen muss.
desireekk
Hallo, jemand der staatliche Unterstützung beantragt, hat vorher ALLES zu tun, damit die Gemeinschaft nicht belastet wird. Daraus folgt: wenn "wir" = das Jobcenter dir deinen Lebensunterhalt bezahlen, dann muss vorher geklärt sein ob nicht jemand anders primär für deinen Unterhalt zuständig ist. Eben nicht nur für das Kind, sondern auch für Dich. Du willst das Gesetz zum staatl. Unterhalt in Anspruch nehmen, aber nicht das Gesetzt zum Unterhalt des KV dir und dem Kind gegenüber beachten? Wasch mich aber mach mich nicht nass... geht nicht. Oder anders: wenn er Dich und das Kind vom Jobcenter finanziell fernhalten kann, dann muss er auch nicht in Erscheinung treten.... (wobei das immer noch gegen das Recht des Kindes steht seine Herkunft offiziell festgestellt zu kennen. Und dieses Recht hast Du als Sorgeberechtigte Mutter zu vertreten). Gruss D
Schnusi91
Also, ich habe die Summe die ich vom Vater bekomme natürlich beim Jobcenter als Unterhalt angegeben nur ohne den Vater dort zu nennen, da ich natürlich nicht doppelt abkassieren möchte wie hier behauptet wird, Der Vater hat seine Gründe warum er nicht genannt werden will und die respektiere ich! Das hat aber nix damit zu tun, dass er sich in kümmert oder ähnliches was er nämlich tut! Und ich habe hier nach einen fachlichen Rat gesucht und nicht um die Meinung irgendwelcher Leute gebeten, die keine Ahnung von meiner genauen Situation haben! Also falls der nächste Leser, der hierauf antworten möchte keinen qualifizierten Ratschlag für mich hat kann er seine unqualifizierte Meinung auch direkt für sich behalten! Danke!
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