Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich während des Beschäftigungsverbotes (6 Wochen vor dem ET) arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kann ich während des Beschäftigungsverbotes (6 Wochen vor dem ET) arbeiten?

Jannel

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Sachlage: Zur Zeit schwanger in der 28+6 SSW. Beginn Mutterschutz: 05.08.2016 und ET:16.09.2016 Urlaubsbeginn: 16.07 - 07.08.2016 Mein Urlaub geht direkt in den Mutterschutz über. Ich würde gerne auch nach dem Urlaub 2-3 Wochen arbeiten (bis meine anderen Kollegen zurück aus dem Urlaub sind, da bei uns z. Zt. Personalmangel herrscht) allerdings weiß mein Arbeitgeber bis heute nichts von meiner Schwangerschaft (dieses war aber allein meine Entscheidung) Mit welchen Konsequenzen kann ich nun rechnen, wenn ich: a) dem Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft und dem bevorstehenden Mutterschutz erst unmittelbar vor meinem Urlaub erzähle oder aber b) es weiterhin verschweige und erst nach dem Beginn des Mutterschutzes sage (nach diesen 2-3 Wochen, die ich während des Beschäftigungsverbotes abgearbeitet habe) Ich habe während der gesamten Zeit gearbeitet ohne auch nur ein Tag krank zu sein und auch sonst jede Arbeit verrichtet (Einzelhandel) die auch jeder Mitarbeiter verrichtet hat. Hat es nun überhaupt irgendwelche Konsequenzen, dass ich meine Schwangerschaft so lange verschwiegen habe? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, a. Ihr Arbeitgeber wird sich bedanken und Ihnen gegenüber sehr freundlich gestimmt sein, da er ja gar nicht mit Ihrer Abwesenheit plant b. Wie wollen Sie Ihrem Arbeitgeber erst nach Beginn des Mutterschutzes sagen, dass sie schwanger sind?Das ist doch gar nicht möglich! Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, es gibt dafür keine Sanktionen. Der Mutterschutz vor der Geburt ist auch freiwillig. Verrätst Du warum Du das nicht sagst ? Es herrscht ja eh schon Personalmangel, fair wäre es wenn der AG wüsste dass Du auch bald weg bist.


Mitglied inaktiv

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Du sollst dem AG so bald wie möglich von deiner Schwangerschaft berichten, damit er planen kann. Denn immerhin wirst du für die Geburt und für die nachgeburtliche Mutterschutzfrist fehlen, und dafür muss er planen können. Während der Mutterschutzfrist VOR der Geburt darfst du freiwillig ganz legal arbeiten, wenn du das ausdrücklich wünschst. Das MuSchG erlaubt das in § 3 Abs. 2. Diese Erklärung ist stets widerruflich. Du kannst daher deine ganzen Pläne auch mit dem AG besprechen. Aber du weißt heute noch nicht wie es dir im August und September gesundheitlich/körperlich geht. Also laß dich überraschen.


Mitglied inaktiv

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Wenn die TE erst nach Beginn der Mutterschutzfrist von der Schwangerschaft erzählt, gibt es eben so lange gar keine Mutterschutzfrist. Manche Frauen erfahren erst bei den Preßwehen dass sie schwanger waren und dann gibt es eben auch keine vorgeburtliche Mutterschutzfrist. Das geht also im Prinzip schon.


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