Maelle66
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Flugbegleiterin, das heißt, bei einer Schwangerschaft bleibe ich sofort zu Hause und werde auch nicht zu anderen Arbeiten herangezogen. Das Gehalt wird anteilmäßig weitergezahlt . Nun habe ich vom 01.04.2013 bis zum einschließlich 31.12.2013 unbezahlten Urlaub eingereicht und auch bekommen. So weit so gut. Wenn ich in diesem unbezahlten Urlaub nun krank oder schwanger werde hat meine Firma damit nichts mehr zu tun und ich bekomme auch kein Geld. Nun ist es bei mir aber so : Ich bin schwanger, Anfang 6. Woche. Das heißt, ich bin schon vor dem Antritt des unbezahlten Urlaubs schwanger geworden. Gilt hier, dass ich den unbezahlten Urlaub nicht antreten kann ( im Nachhinein) , oder ist es egal zu welchem Zeitpunkt die Schwangerschaft eingetreten ist ? Es handelt sich um eine künstliche Befruchtung, der Zeitpunkt der Befruchtung ist also definitiv bekannt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im voraus vielen herzlichen Dank.
Hallo, Laut dem Mutterschutzgesetz müssten Sie erst mit Ablauf des dritten Monats aufhören zu arbeiten. Bei den Airlines wird dies jedoch anders gehandhabt. Aber gut, wenn Ihnen Ihr AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen will, ist das in Ordnung. Wieso wird Ihnen dann Ihr Lohn nur anteilig weitergezahlt.? Ihnen steht der volle Lohn zu! Anders, wenn Sie unbezahlten Urlaub genommen. Dann ändert die Schwangerschaft nichts. Liebe Grüße, NB
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guten tag, ich hab folgendes problem..... ich bin noch in elternzeit bis 23.9.15, habe einen teilzeitvertrag der ein zusatz zu meinem bestehenden vertrag ist zum 1.1. unterschrieben der besagt da sich bis ende meienr elternzeit für weniger stunden arbeite.... bis dahein alles ok.... jetzt bin ich schwanger und müsste meien ag ja informieren (wegen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
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Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem betrieblich ausgestellten Beschäftigungsverbot, welches bis zum Beginn des Mutterschutzes am 05.11.26 gilt. Bereits Anfang des Jahres, vor Beginn meiner Schwangerschaft, teilte ich meinem AG mit, dass ich im Sommer umziehen werde, dies wurde schriftlich in einem Protokoll vermerkt. Nun m ...
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