Fragestellerin
Hallo Frau Bader, ich habe 8 Monate nach Geburt des 1. Kindes wieder Teilzeit zu arbeiten begonnen. Mein Vollzeit Arbeitsvertrag wurde bis zum Ende der Elternzeit (3 Jahre, bis Dez 2014) entsprechend an Stunden reduziert. Ich erwarte nun während dieser Elternzeit mein 2. Kind. Kann ich nach der Geburt des 2. Kindes wieder ganz zu Hause bleiben, also NICHT arbeiten, obwohl ich unterschrieben habe, dass ich bis Dez 2014 Teilzeit arbeiten werde? Ich habe wie gesagt nur eine Änderung ( Stundenzahlreduzierung) meines Vollzeitvertrages unterschrieben, keinen neuen Vertrag. Verliere ich dadurch Elternzeit, oder kann ich ab Dez 2014 die drei Jahre Elternzeit für das zweite Kind ranhängen und einen neuen Teilzeitvertrag stellen, wenn das 2. Kind ca, 1,5 Jahr alt ist? Also erst 2015 ? Ich weiss es ist sehr kompliziert, aber mein Arbeitgeber ist leider sehr Mutter- und Teilzeitfeindlich eingestellt. Ich konnte nur per Anwalt meine Teilzeit "durchboxen", obwohl ich bei einem riesigen Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern angestellt bin, seit fast 15 Jahren. In meiner speziellen Berufssparte sind wir 35 Angestellte innerhalb der Firma. In der Panik gar nicht oder nur Vollzeit arbeiten zu können, hab ich die jetztige Konstellation gar nicht bedacht. Vielen Dank vorab. Grüße Fragestellerin
Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden u bekommen das volle MG. Dann beantragen Sie für das 2. Kind neue EZ und zwar ohne TZ Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Du kannst Deine Elternzeit von Kind 1 zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann volles Mutterschutzgeld :-) , wie beim ersten Kind. Dann kannst Du selbstverständlich wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen für Kind 2 und Dir den Rest von Kind 1 auf die Zeit nach dem 3. Geb. übertragen lassen. Im Endeffekt beginnt das Spiel dann von vorne mit Teilzeit in Elternzeit nach 1,5 Jahren.
Fragestellerin
Ich bekomme vollen Mutterschutzlohn, auch wenn ich dazwischen Teilzeit ( 50%) gearbeitet habe? Ich gehe aus der Teilzeit Tätigkeit in den 2. Mutterschutz mit Vollzeitgehalt?? Kann ich ja fast nicht glauben? Wirklich? Wäre ja genial! Und nur noch mal um sicher zu gehen den Rest Elternzeit von Kind 1 hänge ich nach den 3. Geb von Kind 2, richtig? Und das ganze Teile ich meinem Arbeitgeber nur mit, er braucht nicht zustimmen, oder? Naja mal abgesehen von der Neuen Teilzeit mit Kind 2. Danke schonmal für die schnelle Antwort
Fragestellerin
Tätsächlich!! Hast recht. Hab jetzt so eine ähnliche Frage im Forum gefunden, nachdem ich ewig nichts gefunden habe und dann eben selbst gefragt habe. Kann es echt nicht fassen! Ist ja wahnsinnig toll! Vielen Dank!
Sternenschnuppe
:-) Finde es auch super. Aber Achtung, das Recht dazu besteht wohl erst seit diesem Jahr. Wenn der AG das noch nicht weiss, dann musst ihn aufklären. Die Elternzeit von Kind 1 überträgst Du auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag von Kind 1. Man darf das 3. Jahr ja bis zum 8. Geburtstag nehmen. Bin grad aber nicht sicher, ob der AG da dann ablehnen darf. Aber da Du ja zeitig wieder n Teilzeit arbeiten willst und 3 Jahre von Kind 3 hast, ist es selbst bei Ablehnung nicht ganz so dramatisch , oder ?
Fragestellerin
Du kennst Dich ja ziemlich gut aus! Toll! Naja also wenn sie mir den Rest von Kind 1 nicht mehr geben wollen ist das ansich nicht so schlimm, aber dann läuft meine erneute Teilzeit in Elternzeit ja eher aus. Und Teilzeit nach Elternzeit ist rechtlich gesehen, ja immer schwieriger. Aber das ist dann noch recht weit in der Zukunft, da kann ich dann immer noch sehen. Ich BEENDE also meine Elternzeit Kind 1 einen Tag vor dem Mutterschutz von Kind 2 und lege dann den Rest Elternzeit von Kind 1 auf die Zeit nach der Elternzeit von Kind 2, was ja wiederrum nach dem 3. Geburtstag von Kind 1 ist. Mama mia! Und das ist erst seit diesem Jahr so. Was für ein Glück :-) Tja, das ist dann wohl die gerechte Strafe für das Mobbing in der Schwangerschaft und danach von meinem Arbeitgeber. Muss ich die Teilzeit, die ich jetzt arbeite kündigen, weißt Du das? Oder lass ich die einfach auslaufen, weil ich ja eh nicht da bin, wegen Kind 2 ? Viele Grüße
Sternenschnuppe
Das weiss ich nicht genau. Aber im Mutterschutz darfst Du ja weder Voll noch Teilzeit arbeiten. In den Elternzeitantrag für Kind 2 kannst ja schreiben dass Du Elternzeit für 3 Jahre beantragst für die volle Stelle und für den Teilzeitvertrag bis zum Ende der Befristung. Je nach Größe der Firma, und vor allem weil es ja nun in der Elternzeit auch geht, werden sie nicht so leicht begründen können warum Teilzeit nach der Elternzeit nicht gehen soll. Tut es ja jetzt auch ;-) Aber der Kündigungsschutz ist dann weg und sie könnten mit Einhaltung der Frist am 1. Arbeitstag kündigen. Wegen der Übertragung und ob sie da zustimmen müssen frage doch noch einmal gesondert. Wegen Teilzeit in Elternzeit sehe ich aber keine Probleme, hast Dich bei Kind 1 ja auch durchgesetzt.
Fragestellerin
Ja Teilzeit in Elternzeit wird kein Problem und danach muss ich halt dann vor Gericht, wie eine Kollegin, aber da ist ja dann noch Zeit hin. Vorerst weiss ich jetzt alles was ich wissen muss und das mit der Elternzeit- verschiebung, das werd ich nochmal nachfragen. Ist ja wirklich großartig! Tausend Dank Dir und alles gute. Schönen Abend!
Sternenschnuppe
Gerne. Und eine schöne Schwangerschaft ! Und genieße die Ruhe noch mit einem Kind ;-)
Fragestellerin
:-) Mach ich! Danke!
Fragestellerin
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Gerne würde ich noch folgendes wissen: Muss ich für die vorzeitige Beendigung der EZ eine Frist einhalten? Wenn ich für das 2. Kind EZ ohne TZ beantrage, kann ich doch trotzdem im Laufe der EZ wieder einen TZ Antrag stellen, oder? Nach 1.5 Jahren möchte/ muss ich wieder arbeiten. Die Einstellung einer Schwangerschaftsvertretung kommt bei mir nicht in Frage, da die Ausbildung für meine Tätigkeit über 3 Jahre dauert. Bis dahin wäre ich ja sowieso wieder da.Von daher hätte ich nicht zu befürchten 3 Jahre ohne Arbeit da zu stehen. Ich habe bereites einen Antrag gestellt um NACH der jetzigen EZ, Teilzeit ohne EZ ( §8) zu arbeiten. Das ist allerdings schon über ein Jahr her und mein AG hat mir darauf noch keine Antwort gegeben. Bewusst, weil er keine Teilzeitkräfte will. Er sagt, wer TZ will muss vor Gericht. Einer Kollegin ging es schon so, sie bekam vor Gericht aber recht. Soll / muss ich den Antrag auf unbefristete TZ NACH der 1. EZ zurückziehen? Ich möchte nach dem 2. Kind sowieso nicht soviel arbeiten, wie ich in dem Antrag angegeben habe. Ich würde sowie einen neuen Antrag abgeben. Ist nur die Frage ob es klüger ist ihn vor Bekanntgabe der 2. SS zurückzuziehen? Wie gesagt, mein Arbeitgeber hat sich nach über einem Jahr, aber sowieso noch nicht dazu geäußert. Vielen Dank vorweg nochmal für den komplizierten Fall. Leider kann ich auf keine gütliche und sinnvolle Einigung mit meinem Arbeitgeber kommen, was mir eigentlich lieber wäre. Daher bin ich dankbar für so genaue Auskunft von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Fragestellerin
Fragestellerin
Entschuldigung, das hab ich noch vergessen: Verliere ich den Rest der EZ Kind 1, oder kann ich den direkt an den Muschu von Kind 2 hängen und die EZ Kind 2 danach nehmen? Ohne Zustimmung meines AG? Vielen Dank!!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer