Schokokeks92
Guten Tag, meine Frau und ich bekommen im Dezember unser erstes Kind und freuen uns schon tierisch auf den Nachwuchs. Leider schießen mir bei dem Gedanken aber auch nicht so tolle Gedanken in den Kopf. -Finanzen- Meine Frau macht im Moment eine Ausbildung zur Friseurin, beendet diese jedoch Ende Juni. Es wird sicherlich schwierig sein eine Arbeitsstelle als Schwangere mit Bauch zu finden. Ich beginne in Juni meine neue Arbeitsstelle. Da ich mich gerne ausgiebig um mein Kind kümmern möchte aber trotzdem arbeiten gehen möchte, kam uns die Idee das ich als Vater Teilzeit arbeite. Wenn wir nun für meine Frau ALG beantragen, kann die Agentur für Arbeit dann verlangen, dass ich ganztags arbeiten soll, oder steht mir die Entscheidung zu Teilzeit zu arbeiten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, als Ehepaar sind seine Bedarfsgemeinschaft und es zählt das gemeinsame Einkommen. Dabei muss die Familie alles tun, um selber für das Einkommen zu sorgen. Wir als Allgemeinheit werden nicht bezahlen, was einer gar nicht arbeitet und der andere, um sich mehr um sein Kind zu kümmern, nur Teilzeit arbeitet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kann sie und wird sie. Nicht Deine Frau bekommt ALG2 sondern ihr. Es muss alles getan werden um die Notlage zu beenden. Arbeitszeit zu verkürzen und absichtlich weniger Einkommen zu erwirtschaften ist das Gegenteil. Deine Frau ist Zuhause, das Kind also betreut.
NettiB
Wenn deine Frau eine Ausbildung gemacht hat, bekommt sie zunächst erst einmal ALG 1 bis zum Mutterschutz. Wenn sie dann in Elternzeit geht bekommt sie ja Elterngeld. Wenn du dann nur TZ arbeitest und das Geld reicht ist alles gut. Wenn es nicht reicht und ihr Geld beim Amt beantragt, dann wird das Amt wohl verlangen das du Vollzeit gehst um die Familie ernähren zu können.
chrissicat
Vielleicht kann deine Frau in dem Laden, in dem sie die Ausbildung macht erstmal übernommen werden (kann ja auch befristet sein)? Hat sie schon mal gefragt? Wenn deine Frau Arbeitslosengeld beantragt, muss sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen, d.h. entweder Elternzeit ODER Arbeitslosengeld. Bei ALG 2 ist es so wie meine Vorrednerin schon geschrieben hat, es wird nicht nur für deine Frau beantragt, sondern für euch als Familie... Es ist durchaus zumutbar, dass mindestens einer von euch in Vollzeit arbeitet. Du könntest Teilzeit arbeiten und deine Frau auch, wenn euch das Geld dann reicht! Den Luxus, dass einer ganz zu Hause bleibt und der andere nur in Teilzeit arbeitet, hätten viele gerne, wird sich aber wohl kaum jemand leisten können! Es ist normal, dass man leider auch arbeiten muss...
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