Tamira1983
Hallo Frau Bader, ich fange am 08.08.2019 wieder an zu arbeiten. Im öffentlichen Dienst aber nur 50 % d.h. 20 Stunden in der Woche, Montag - Donnerstag.Bin seit 17 Jahren dort tätig. Ich kann nur Vormittags arbeiten und möchte auch nur Vormittags arbeiten da mein Sohn gerade mal 1 Jahr ist. Untertags ist er versorgt durch Oma und Opa. Nächstes Jahr im September kommt er in den Kiga. Mein Chef hat mir gesagt dass es Vormittags nur Montag, Dienstag und Donnerstag geht. Mittwoch soll ich von 14 - ca. 18 Uhr arbeiten, damit die Kollegin die große Kinder hat (alle über 20) Mittags frei hat. Kann er mir das vorschreiben oder gibt es da ein Gesetz? Brauche Argumente, da ich Morgen nochmals einen Termin bei ihm habe. Hoffe Sie können mir da weiterhelfen. Im Voraus besten Dank.
Hallo, es kommt darauf an, was zu den Arbeitszeiten im Vertrag steht. Ich gehe mal davon aus, dass sie früher ganze Tage gearbeitet haben, also vormittags und nachmittags. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch darauf, nur vormittags oder nur nachmittags zu arbeiten. Der Arbeitgeber soll zwar private Belange berücksichtigen, ein Anspruch kann ich trotzdem nicht erkennen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Welche Zeiten stehen im Arbeitsvertrag? Wenn du vorher auch am Nachmittag gearbeitet hast kann er das verlangen.
cube
Ja, es kommt darauf an. was im Arbeitsvertrag steht. Ist dort grundsätzlich Arbeit am Nachmittag drin, kann er es verlangen. Dazu kommt eine gewisse Gleichbehandlung aller MA´s. Ja, die andere Mutter hat erwachsene Kinder - aber dennoch ist es evt. so: sie hat eben auch diesen Bedarf (Gründe egal) angemeldet und der Chef kann schlecht dir etwas erlauben, was er dann anderen wiederum verbietet. Ich weiß, dass ist hier oft eine Thema, das auf Unverständnis stößt nach dem Motto "aber ich kann nun mal nicht anders, das muss der Chef doch berücksichtigen" - aber der Chef muss eben alle MA´s berücksichtigen.
Mitglied inaktiv
Das kommt auf deinen Vertrag an. Sicher hast du Vollzeit ja auch nachmittags gearbeitet. Dein chef muss alle Belange berücksichtigen. Vielleicht betreut deine Kollegin am Mittwoch jemanden. Das weist du doch nicht.
Felica
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Falls du da nichts stehen hast wie das du nur vormittags arbeitest, hast du Pech. Kinderbetreuung und TZ sind keine Begründung dafür das du nur vormittags arbeiten darfst. Der AG soll Rücksicht nehmen, aber das gilt eben für alle Mitarbeiter und nicht nur auf deine Belange.
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